24.05.2005 - 5.2.1 Information zur Entwicklung in der Medienstadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2.1
- Zusätze:
- Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.05.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Goetzmann gibt einführende Erläuterungen. Ziel der
heuten Berichterstattung sei es, vor dem Auslegungsbeschluss im Herbst bereits
heute die Ergebnisse des bisherigen Diskussionsprozesses vorzustellen und damit
den Stadtverordneten die Möglichkeit zu geben, auf den Fortgang der Planung Einfluss
zu nehmen. Er versichert, dass die Äußerungen der Teilnehmer seitens der
Verwaltung aufmerksam aufgenommen und bei der Erarbeitung des B-Planes
berücksichtigt werden. Als Tischvorlage sind den Teilnehmern die Leitlinien für
die Fortführung des 3. Änderungsverfahrens zum B-Plan 41 „Medienstadt
Babelsbeg“ zur Verfügung gestellt worden.
Als Gäste werden Herr Schatz (Filmpark Babelsberg GmbH),
Herr Schultes (SC Standort –consult gmbH, Berlin/Salzburg) und Herr Fissler
(Studio Babelsberg) begrüßt.
Herr Schatz und Herr Schultes erläutern in einer
Beamer-Präsentation detailliert das Entwicklungsvorhaben von der „Medienstadt
Babelsberg“ zum Betriebsstandort Media Campus Babelsberg (siehe auch
ausgereichte Tischvorlage).
Herr Fissler äußert sich kritisch zu der eben vorgestellten
Planung und erklärt, dass das Studio Babelsberg bisher nicht in die Planung
einbezogen worden sei. Er benennt vorhandene Bedarfe des Studio Babelsberg, die
in der Planung der Filmpark GmbH keine entsprechende Berücksichtigung gefunden
haben.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird festgestellt, dass hier
offensichtlich zwei Konfliktfelder existieren. Zum einen ist dies die
Grundstücksproblematik – hierauf hat die Landeshauptstadt keinen Einfluss,
deshalb nur der Appell an die beiden Beteiligten zur sachlichen Klärung und
Optimierung der beiderseitigen Interessen. Zugleich macht der
Ausschussvorsitzende deutlich, dass der Stadt beide „Kinder“ an diesem Standort
„gleich lieb“ seien. Die Umplanung müsse deshalb in einer Weise erfolgen, die
die Entwicklung beider „Kinder“ langfristig und nachhaltig sichert. In
Bereichen bestehender unterschiedlicher Interessen könne dies planungsrechtlich
nur mit Festsetzungen ermöglicht werden, die beide Entwicklungsmöglichkeiten
zulassen. Die Verwaltung wird hier um Lösungsideen gebeten.
Durch Herrn Goetzmann wird deutlich gemacht, dass die
Auseinandersetzung mit den Grundstücksbedingungen notwendig sei. Ziel sollte es
jedoch sein, sich von ganz detaillierten Vorgaben zu lösen. Besser sei ein
Gerüst zur Nutzungs- und Baustrukturierung mit größerer Flexibilität (flexible
Nutzungsbedingungen, die sowohl die Erweiterung der Studios möglich machen als
auch der Filmparknutzung). Ein weiterer wesentlicher Punkt in der Veränderung
ist die Tendenz mit dem Grad der öffentlichen Nutzungen zurück zu gehen.
Verschiedene Teilnehmer ergreifen das Wort. Herr Jäkel
formuliert als Zielstellung, dass die Partner ihre jeweiligen unverzichtbaren
Fixpunkte klar benennen und der STVV mitteilen sollten. Dann könne man entscheiden,
an welchen Stellen Konfliktpotential zu regeln sei.
Pause 21.10 Uhr bis 21.15 Uhr