24.05.2005 - 3.3 Billigung der Abwägung und erneuter Auslegungsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.05.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Durch den Ausschussvorsitzenden wird an die im Rahmen der
Behandlung der DS in der vergangenen Sitzung offen gebliebene Frage, ob diese
Regelung (Sicherung der Wohnnutzung des 2. Vollgeschosses der barocken
Typenhäuser) für alle Typenhäuser in diesem B-Plan gelten soll oder nur für die
in der Brandenburger Str., erinnert.
Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) informiert über die
erfolgte Prüfung durch die Verwaltung und verweist als Ausgangspunkt auf den
Beschluss zur Konkretisierung der Sanierungszeile für das Sanierungsgebiet „2.
Barocke Stadterweiterung“ vom 05.05.2004. Diese sieht eine Sicherung der
Wohnnutzung im 1. OG der barocken Typenhäuser nicht nur in der Brandenburger
Str., sondern auch in der Friedrich-Ebert-Straße vor. Die textlichen
Festsetzungen sind deshalb in den Punkten 11 und 12 um die Grundstücksflächen B
9 und C 4 ergänzt worden (siehe ausgereichte Erläuterungen und Austauschblätter).
Zugleich wird durch die Verwaltung darauf aufmerksam
gemacht, dass durch die Regelung zur Sicherung der Wohnnutzung im 1. OG in den
barocken Typenhäusern ein Planungsschaden nach § 42 BauGB verursacht werden
könnte. Dies wird näher durch Frau Baumgart und die Beigeordnete erläutert.
Auf einzelne Nachfragen der Teilnehmer geht Frau Baumgart
ein.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zu der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zu der bereits
durchgeführten 1. öffentlichen Auslegung und zu der 2.Trägerbeteiligung
für den Bebauungsplanentwurf SAN-P 08 „Block 22“ wird gebilligt (siehe
Anlage 2).
- Der Bebauungsplanentwurf SAN-P
08 „Block 22“ wird erneut öffentlich ausgelegt (siehe
Anlage 3).
mit folgenden Änderungen in den textlichen Festsetzungen
(siehe in der Ausschusssitzung ausgereichte Tischvorlage geänderte Seiten 17
und 46 der Begründung, – Kopie erhält ebenfalls das Büro der STVV):
Die textl. Festsetzung Nr. 11
ist zu ergänzen durch die Grundstücksflächen B 9 und C4. Ebenso sind in der
textl. Festsetzung Nr. 12 die Grundstücksflächen B 9 und C4 einzufügen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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173,5 kB
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