21.06.2005 - 4.6 Straße "Zum Kahleberg"

Beschluss:
abgelehnt
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Die Einbringung erfolgt durch Herrn Kümmel.

 

Das Rederecht nimmt Herr Mellenthin (Vorsitzender des Verwaltungsbeirates Eigentümergemeinschaft zum Kahleberg 63-99) wahr. Er stellt u.a. dar:

-          die Sperrung besteht seit 2000

-          seit dem gibt es keine Unfälle, keine illegalen Autorennen, keine Versammlungen von Jugendlichen

-          damit sei Ruhe und Frieden erreicht worden

-          in das Wohngebiet führen 4 Straßen

-          im Wohngebiet selbst gibt es eigentlich nur Ziel- und Quellverkehr

-          Probleme bei der Ausfahrt gibt es höchstens bei der Ausfahrt Einmündung zum Jagenstein und Moosfenn

-          Unterschriftssammlung für die Beibehaltung der Sperrung mit 152 Unterschriften sind an verschiedene Fraktionen gegeben worden

-          die Öffnung der Straße sollte generell abgelehnt werden

 

Herr Kümmel äußert Unverständnis, ihm sei bekannt, dass die Mehrheit der Anwohner sich für die Öffnung der Straße ausspreche. Mit der Intention des Antrages sollte eine Kompromisslösung gefunden werden, die die Befürchtungen der Leute vor Ort durch ordnungsrechtliche und bauliche Maßnahmen entkräftet.

 

Herr Wustrack (Fachbereich Ordnung und Sicherheit) erläutert, dass die Teileinziehung und in Folge Sperrung für den Kfz-Verkehr des westlichen Bereiches der Straße „Zum Kahleberg“ aus Gründen der allgemeinen Ordnung und Sicherheit auf Bestreben der Bürgerinitiative Waldstadt II e.V. erfolgte. Die Teileinziehungsverfügung wurde mit Datum vom 27.11.2000 rechtskräftig.

Seit Bestehen der in diesem Zusammenhang errichteten Absperrvorrichtung hat die Teileinziehung ihre Zweckbestimmung voll erreicht. Beschwerden der Anwohner über Verkehrsgefahren sowie massive Belästigungen auf dieser Wegeverbindung liegen nicht mehr vor.

Die bauliche Absperrung mittels Gitter wurde in enger Abstimmung mit der Feuerwehr, Polizei und der forst errichtet. Sie kann im Brand- und Katastrophenfall oder bei sonstigem Bedarf geöffnet werden und steht somit als Rettungsweg zur Verfügung.

Hier verweist Herr Wustrack auf die bereits durch Herrn Mellenthin vorgebrachten Vorteile der veranlassten Maßnahmen.

Der mit dem Antrag angestrebte Zustand, die Öffnung des zurzeit gesperrten Bereiches, war gerade die Ursache für die allgemeine Gefährdung der Ordnung und Sicherheit und führte zu dieser Teileinziehung. Sämtliche zur Verfügung stehenden verkehrsorganisatorischen als auch straßenbaulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wurden vor der Teileinziehung mit erheblichem Kostenaufwand ohne Erfolg zur Anwendung gebracht. Die verkehrstechnische Detailplanung im Rahmen des integrierten städtebaulichen Rahmenplanes Waldstadt II baut auch auf die Beibehaltung der Sperrung auf.

 

Nach kurzen Äußerungen der Teilnehmer informiert Herr Jäkel über die Beratung im OU-Ausschuss. Dort ist die Ablehnung mit 0/6/3 empfohlen worden.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche ordnungsrechtlichen und baulichen  Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung eine eingeschränkte Nutzung des derzeit gesperrten westlichen Teils der Straße „Zum Kahleberg“ ermöglichen würde.

Dabei sollen solche Möglichkeiten geprüft werden, welche mit der Realisierung der im Rahmenplan Waldstadt II geplanten Skaterbahn kompatibel sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           1

Nein-Stimmen:                    6

Enthaltungen:                       1