27.09.2005 - 3.1 Garagenkomplexe in Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.09.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Den Antrag bringt Herr Scharlock für den Antragsteller ein
und begründet diesen.
Herr Scheffler (KIS) empfiehlt dem Ausschuss, dem Antrag nicht
zu folgen. Es sollte kein pauschaler Bestandsschutz erfolgen. Zur Beleuchtung
der Probleme im Einzelfall ist die Verwaltung bereit, mit einem Teil der
Garagenvereine habe die Verwaltung bereits Kontakt aufgenommen.
Herr Kutzmutz drückt nochmals die Intention des Antrages
aus. Ziel sei, dass mit den Vereinen gesprochen werden solle (ergebnisoffen);
wenn der Nachweis vorliege, dass es entsprechende Angebote gibt, auch Lösungen
zu finden (nachweisbare Verhandlungen mit den Garagenvereinen).
Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt die Bereitschaft mit den
Vereinen zu sprechen; dem Antrag könne jedoch nicht zugestimmt werden. Hier
verweist sie auf die Gemeindeordnung, nach der Kommunale Grundstücke zu ihrem
Verkehrswert zu veräußern sind; eine Subvention der Kaufpreise sei nicht
möglich. Für die Garagenvereine bestünde die Möglichkeit, das jeweilige
Garagengelände zum Verkehrswert von der Stadt Potsdam zu erwerben sofern die
betreffenden Grundstücke frei von vermögensrechtlichen Ansprüchen sind und
städtische Interessen einer Veräußerung nicht entgegenstehen. Trotz der zu
führenden Gespräche, sollte es beim Abschluss von jährlich kündbaren
Pachtverträgen bleiben.
Nach Meinungsäußerungen verschiedener Teilnehmer, u.a. auch
dem Hinweis, dass Kleingärten und Garagen nicht „gleichgestellt“ werden
sollten, erfolgt die Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, über die städtischen Betriebe KIS und GEWOBA
mit Garagennutzern bzw. deren Gemeinschaften, die auf Grundstücken dieser
Betriebe Garagen errichtet haben, Verhandlungen im Hinblick auf die ab 1.
Januar 2007 geltenden gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der
Besonderheiten des jeweiligen Garagenstandortes insbesondere zu folgenden
Sachverhalten aufzunehmen:
- Vertraglich vereinbarte
Mindestfristen für die Fortführung
des Nutzungsverhältnisses und Verlängerungsoptionen,
- Regelungen
zur beiderseitigen vorzeitigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses und der
damit verbundenen Entschädigungszahlungen an die Garagennutzer bzw. ihrer
Beteiligung an den Abrisskosten,
- Grundsätze möglicher
Verkehrswerterhöhungen der betroffenen Garagenstandorte und der sich daraus
ergebenden Entgeltleistungen der Garagennutzer,
- Bedingungen
für den Grundstückskauf oder eigentumsähnlichen Erwerb des Garagengrundstückes
durch seine Nutzer.
Die
Verhandlungen sind unverzüglich aufzunehmen und sollten bis 30.09.2006
abgeschlossen werden. Über die jeweiligen Ergebnisse ist im Finanzausschuss regelmäßig zu berichten, erstmalig zu
seiner Sitzung im November 2005 als Bestandteil der Haushaltsdiskussion.
Mit
dem Antrag wird größere Planungssicherheit für die Beteiligten geschaffen.