27.09.2005 - 2.1 Beschluss zur Erweiterung und Teilung des Geltu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.09.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Hüneke stellt folgenden Änderungsantrag: (neu)
7. Im
Gewerbekomplex 1 und dem angrenzenden MK wird die max. Höhe auf 13,50 m
festgesetzt. Anhand
von Fotos geht sie erläuternd auf die Sichtbeziehungen vom Babelsberger Park
ein. Frau
Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass es ihr aufgrund des derzeitigen Urlaubs
von Herrn Prof. Dorgerloh nicht möglich war, nochmals mit ihm Rücksprache zu
führen. Herr
Kock (Architekt) als weiterer Teilnehmer des Gespräches Beigeordnete/Prof.
Dorgerloh berichtet aus seiner Sicht über das Gespräch. Dieser Bericht deckt
sich vollinhaltlich mit dem der Beigeordneten in der letzten Sitzung Nach weiteren Äußerungen der
Teilnehmer, stellt Herr Dr. Seidel den Ergänzungsantrag, dass im
Rahmen der Auslegung die Höhenentwicklung MK zu überprüfen ist. Herr Jäkel äußert, dass er
aufgrund der deckungsgleichen Aussagen von Herrn Kock in der letzten und in
der heutigen Sitzung zu keinem anderen Votum kommen könne. Die
Meinungsbildung sei bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt. Frau Bankwitz stellt dar, dass
man sich nicht auf absolute Höhen einlassen sollte, sondern die Gestaltung
von differenzierten Höhen lebt. Herr Lehmann spricht sich für
den Änderungsantrag von Herrn Dr. Seidel aus. Frau Hüneke spricht dafür, auch
den Büroturm in die Überprüfung einzubeziehen. Herr Dr. Seidel stellt dann
folgenden Änderungsantrag: Der Beschlusstext möge ergänzt
werden: 7. Im Rahmen der Auslegung ist
die Höhenentwicklung in MK und GE-e1 zu überprüfen. |
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hebt mit 8/0/1 den
Beschluss in seiner Sitzung am 20.09.2005 auf.
Abstimmung des Ergänzungsantrages:
(neu)
7. Im Rahmen der Auslegung ist die Höhenentwicklung in MK
und GE-e1 zu überprüfen.
Abstimmung:
9/0/0
Abstimmung des neuen geänderten Beschlusstextes:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 23 „Schiffbauergasse“ wird im südlichen Bereich erweitert.
2. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr.23 „Schiffbauergasse“
wird geteilt in die Bereiche:
·
B-Plan-Nr.23
A „Schiffbauergasse-Nord“
·
B-Plan-Nr.23
B „Schiffbauergasse-Süd“
3. Die Abwägung der bisher
eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.
4. Der Bebauungsplanentwurf für den
Teilbereich 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ wird gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
5. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 8 Abs. 3 BauGB wird öffentlich ausgelegt.
6. Es wird eine Erhaltungsbindung der Bestandsbäume nach dem Grünordnungsplan festgelegt.
7. Im Rahmen der Auslegung ist die Höhenentwicklung in MK und GE-e1 zu überprüfen.
Protokollvermerk
Der Ausschuss sieht die Option Wohnen im MK-Gebiet sehr kritisch. Er unterstreicht, dass eine derartige Nutzung keinesfalls zu Einschränkungen der kulturellen Nutzung im ZKS (Bühne) führen darf.
Anlagen zur Vorlage
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