27.09.2005 - 2.1 Beschluss zur Erweiterung und Teilung des Geltu...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Frau Hüneke stellt folgenden Änderungsantrag:

(neu) 7. Im Gewerbekomplex 1 und dem angrenzenden MK wird die max. Höhe auf 13,50 m festgesetzt.

Anhand von Fotos geht sie erläuternd auf die Sichtbeziehungen vom Babelsberger Park ein.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass es ihr aufgrund des derzeitigen Urlaubs von Herrn Prof. Dorgerloh nicht möglich war, nochmals mit ihm Rücksprache zu führen.

 

Herr Kock (Architekt) als weiterer Teilnehmer des Gespräches Beigeordnete/Prof. Dorgerloh berichtet aus seiner Sicht über das Gespräch. Dieser Bericht deckt sich vollinhaltlich mit dem der Beigeordneten in der letzten Sitzung

 

Nach weiteren Äußerungen der Teilnehmer, stellt Herr Dr. Seidel den Ergänzungsantrag, dass im Rahmen der Auslegung die Höhenentwicklung MK zu überprüfen ist.

 

Herr Jäkel äußert, dass er aufgrund der deckungsgleichen Aussagen von Herrn Kock in der letzten und in der heutigen Sitzung zu keinem anderen Votum kommen könne. Die Meinungsbildung sei bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt.

 

Frau Bankwitz stellt dar, dass man sich nicht auf absolute Höhen einlassen sollte, sondern die Gestaltung von differenzierten Höhen lebt.

 

Herr Lehmann spricht sich für den Änderungsantrag von Herrn Dr. Seidel aus. Frau Hüneke spricht dafür, auch den Büroturm in die Überprüfung einzubeziehen.

 

Herr Dr. Seidel stellt dann folgenden Änderungsantrag:

Der Beschlusstext möge ergänzt werden:

 

7. Im Rahmen der Auslegung ist die Höhenentwicklung in MK und GE-e1 zu überprüfen.

 

 

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hebt mit 8/0/1 den Beschluss in seiner Sitzung am 20.09.2005 auf.

 

Abstimmung des Ergänzungsantrages:

(neu)

7. Im Rahmen der Auslegung ist die Höhenentwicklung in MK und GE-e1 zu überprüfen.

Abstimmung: 9/0/0

 

 

Abstimmung des neuen geänderten Beschlusstextes:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schiffbauergasse“ wird im südlichen  Bereich erweitert.

 

2. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr.23 „Schiffbauergasse“ wird geteilt in die Bereiche:

·            B-Plan-Nr.23 A „Schiffbauergasse-Nord“

·            B-Plan-Nr.23 B „Schiffbauergasse-Süd“

 

3. Die Abwägung der bisher eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.

 

4. Der Bebauungsplanentwurf für den Teilbereich 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ wird gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

5. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 8 Abs. 3 BauGB wird öffentlich ausgelegt.

 

6. Es wird eine Erhaltungsbindung der Bestandsbäume nach dem Grünordnungsplan festgelegt.

 

7. Im Rahmen der Auslegung ist die Höhenentwicklung in MK und GE-e1 zu überprüfen.

 

 

Protokollvermerk

Der Ausschuss sieht die Option Wohnen im MK-Gebiet sehr kritisch. Er unterstreicht, dass eine derartige Nutzung keinesfalls zu Einschränkungen der kulturellen Nutzung im ZKS (Bühne) führen darf.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               8

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:             1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage