25.10.2005 - 3.7 Lichtsignalanlage Berliner Straße/Humboldtbrücke
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Fraktion BürgerBündnis
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- vertagt
Frau
Bankwitz bringt den Antrag ein. Sie erläutert u.a. die Problematik der unklaren
Radwegeführung aus Richtung Innenstadt und macht aufmerksam, dass es für
Radfahrer/Fußgänger trotz Anforderung per Ampel nicht möglich sei, die Kreuzung
in einer Ampelphase zu queren.
Herr Lohrenz (FB Grün- und Verkehrsflächen) macht deutlich,
dass seit dem 18.07.2005 der Kreuzungsbereich Berliner Straße / Behlertstraße /
Gutenbergstraße / Nuthestraße durch Tiefbauarbeiten stark eingeschränkt ist.
Hierfür wurde u.a. die dort vorhandene Lichtsignalanlage (LSA) anlagen- und
steuerungstechnisch an die neue Verkehrsführung und den geänderten
Verkehrsbelastungen angepasst. Die südlichen Fußgängerquerungen über die
Nuthestraße sind z. Zt. Baubereich und können deshalb signaltechnisch nicht
berücksichtigt werden. Alle anderen Fußgänger- und Radquerungen sind in z. T.
angepasster Form auch weiterhin in Betrieb. In der
neuen Lichtsignalanlagensteuerung werden alle Verkehrsströme, so auch die
Fußgänger und Radfahrer, in einem sogenannten Umlauf (105 sek. – 150 sek. )
mindestens einmal freigegeben. Über die Behlert- und Gutenbergstraße kommen
diese auch in einem Zug über die beiden Fahrbahnen. Falls sich jedoch eine
Straßenbahn von oder nach Fontanestraße an dieser LSA anmeldet, wird für diese
eine zusätzliche Phase in den betreffenden Umlauf eingeschoben. In dieser
„Straßenbahn-Phase“ werden ebenfalls die Linksabbieger aus der Gutenbergstraße
und Nuthestraße sowie der Rechtsabbieger aus der Berliner Straße in die
Behlertstraße mit freigegeben.
Aufgrund der nicht vorhandenen
Leistungsfähigkeitsreserven sollte für den motorisierten Individualverkehr
(MIV), aber auch insbesondere für den öffentlichen Verkehr (ÖPNV) diese
Steuerung nicht geändert werden. Verspätungen im ÖPNV bzw. Erhöhung der
Fahrzeugbedarfe wären u. a. die Folge.
Frau Bankwitz stellt den Antrag, bis zur Beendigung der derzeitigen verkehrseinschränkenden Maßnahmen zurück; die Verwaltung wird gebeten, die angespochenen Hinweise zu überprüfen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Oberbürgermeister möge prüfen, ob die Lichtsignalanlage an der Berliner Straße / Humboldtbrücke nach erfolgter Feinjustierung vom 17.08.2005 im Signalprogramm dahingehend geändert werden kann, dass auch Fußgänger und Radfahrer die Chance haben, die Kreuzung in einer Ampelphase zu queren.
- Termin für die
Berichterstattung: StVV am 02. November 2005