25.10.2005 - 3.1 Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Po...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Dr. von Kuick-Frenz bringt die Vorlage kurz ein. Die
Satzung dokumentiert die Kinderfreundlichkeit der Stadt Potsdam. Der Entwurf
der Kinderspielplatzsatzung ist ausführlich mit der Wohnungswirtschaft
abgestimmt worden. Weiterhin teilt Frau Dr. von Kuick-Frenz mit, dass sie heute
persönlich eine Handreichung des MIR (Ministerium für Infrastruktur und
Raumordnung) erhalten habe, die u.a. auf die Gestaltung von Kinderspielplätzen
abzielt. Die öffentliche Auslegung sollte erfolgen. Während der Auslegungszeit
wird die Verwaltung die Ideen des Ministeriums durcharbeiten und im Rahmen der
Wiedervorlage darstellen, was ggf. noch geändert werden sollte.
Mit der Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung ist die
Verpflichtung der Bauherren zur Herstellung von Kinderspielplätzen bei
Bauvorhaben entfallen. Um diese Verpflichtung weiterhin zu erhalten, wird der
STVV der Entwurf der Kinderspielplatzsatzung vorgelegt.
Frau Peukert (Bereich Grünflächen) informiert auf die
Nachfrage von Herrn Dr. Seidel, dass die Berechnungsgrundlage aus dem
vorhergehenden Landesrecht übernommen worden ist. Änderungen gibt es
hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausstattung. Diese können jetzt durch
Vorgabe eines Mindeststandards geregelt werden.
Herr Jäkel informiert aus dem Ordnung/Umwelt-Ausschuss. Hier
ist Zustimmung mit 5/0/1 erfolgt.
Auf Nachfrage von Herrn Putz bzgl. einer Zugänglichkeit ohne
Stufen, z.B. für Rollstuhlfahrer, verweist Frau Peukert auf die dazu
enthaltenen Festlegungen in den DIN-Vorschriften.
Seitens des Ausschusses wird der Hinweis gegeben, dass bei
der Einbringung auf das barrierefreie Bauen eingegangen und die konkrete
DIN-Vorschrift benannt werden sollte.