22.11.2005 - 4 Beschluss zur Herauslösung des Bebauungsplans N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 22.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Der Ausschussvorsitzende, Herr Dr.
Seidel, erinnert daran, dass die Beschlussvorlage bereits in der Sitzung am
08.11.05 eingebracht, die Behandlung aber auf die heutige Sitzung vertagt
wurde, da in Auswertung der Stellungnahmen der Stiftung Preußische Schlösser
und Gärten Berlin-Brandenburg und des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege
erst das Spitzengespräch beim Oberbürgermeister mit Herrn Prof. Karg, Herrn
Professor Dorgerloh und dem Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen
abgewartet werden sollte.
Herr Zonneveld, Geschäftsführer
Krongut Bornstedt Parkgesellschaft mbH, nimmt sein Rederecht wahr. Er hebt die
Bedeutung des Krongutes für die Stadt Potsdam und Umgebung hervor und macht die
sich daraus ergebene dringliche Erforderlichkeit des Parkplatzes deutlich.
Herr Wornest erhält Rederecht und
spricht für die Anwohner. Er schildert die bisherige Entwicklung des Areals und
spricht sich für das Krongut mit Parkplatz, also für die baldige Umsetzung der
Planungsergebnisse aus.
Herr Dr. Metz nimmt sein Rederecht
für die Bürgerinitiative „Italienisches Dorf Bornstedt“ wahr. Er nimmt Bezug
auf den soeben ausgereichten Brief der Bürgerinitiative (Unterschriften: Karin
Joop-Metz, Günter Metz, Volker Liebig u. Lutz Lenz) und macht deutlich, dass
das primäre Anliegen, der Erhalt des historischen Dorfkernes ist. Er
unterstreicht die im Schreiben aufgeführten 4 wesentlichen Punkte, bei denen
keine Übereinstimmung besteht:
-
individuelle
Bebauung – jetzt Errichtung von Häusern im Siedlungsbau
-
Grundstücksgrößen
sollten mind. 600 m² sein,
-
starke
Reduzierung des Grüngürtels
-
gestalterische
Qualität des Parkplatzes - Lärmschutzwälle
Frau Dr. von Kuick-Frenz merkt an, dass das Thema „Krongut
Bornstedt“ die Stadt seit mehreren Jahren bewegt, man aber auch in der heutigen
Sitzung wahrscheinlich noch zu keinem Ergebnis kommen wird. Sie bedauert, dass
die im Spitzengespräch beim OBM verabredeten Rahmenbedingen von den
verschiedenen Betroffenen unterschiedlich verstanden wurden.
Frau Dr. von Kuick-Frenz versucht, das am 22.11.05 nicht
zustande gekommene Abstimmungsgespräch zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf
mit Herrn Prof. Dr. Karg, schnellstmöglich nachzuholen.
Frau Hüneke bittet, bei diesem wichtigen Vorhaben für die
Stadt nichts übers Knie zu brechen. Außerdem weist Sie darauf hin, dass die
Stadt verpflichtet ist, das Welterbe- komitee einzubeziehen.
Da das gesamte Verfahren verkompliziert wird, wenn der
Auslegungsbeschluss nicht in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im
Dezember beschlossen wird, stellt Herr Dr. Seidel den GO-Antrag: die DS
830 in einer Sondersitzung am 05.12.05, 17.00 Uhr, noch einmal zu behandeln
Herrn Lehmann bittet darum, dass die erforderlichen
Unterlagen bis Freitagvormittag in den Postfächern der Ausschussmitglieder sind
– das abschließende Ergebnis der Stellungnahmen und Abstimmungen muss
vorliegen.
Frau Oldenburg spricht sich gegen eine Vertagung aus, sie
beantragt, die Auslegung heute zu beschließen.
Abstimmung des GO-Antrages: 5/0/4
Herr
Goetzmann erläutert anhand von Plänen noch einmal den Stand der Abstimmungen
mit SPSG und BLDAM und Investor. Landesamt und Stiftung lehnen jede
Inanspruchnahme der Fläche innerhalb des Weltkulturerbes durch Wohngebäude ab.
Deshalb ist nach dem Spitzengespräch eine Überarbeitung des Entwurfes erfolgt,
die diese Bedingung einhält. Der Investor würde mit Abstrichen – Verzicht auf
jedes 10. Haus - einverstanden
sein. Der Grünflächen-Anteil innerhalb des Parkplatzes würde auf 3000m² steigen
und mit 75 Großbäumen bepflanzt werden. Die Stiftung möchte gleichwohl den
Parkplatz weiter nach Westen verschoben haben, um so die ausreichende
Grünfläche zu bekommen. Diese Verschiebung zu Lasten der Wohnbebauung ist für
den Investor aber wirtschaftlich nicht haltbar.
Die Fragen von Frau Bankwitz zur Grundstücksgröße,
wirtschaftliche Gesamtsituation und ob öffentliche Grünanlagen auf privaten
Grundstücken ausgewiesen werden können, werden von Herrn Goetzmann und Frau Dr.
von Kuick-Frenz umfassend beantwortet.
Herr Yurdakul (Planungsbüro) beantwortet auf Anfrage von
Herrn Dr. Seidel, dass WA 4 wg. eines anderen Höhenniveaus des Geländes durch
Gliederung abgeteilt ist.
Herr Dr. Seidel bittet die Baugrenzen in diesem Teilgebiet
so festzusetzen, dass sie dem sonst vorhandenen Straßenabstand in der
Katahrinenholzstraße entsprechen. Herr Goetzmann sagt zu, dass dies machbar
sei.
Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag der
SPD-Fraktion:
Der Beschlusstext wird durch Punkt 3 ergänzt:
3. Weitergehende Gestaltungsrichtlinien sind im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages verbindlich zu regeln. Dieser ist grundbuchlich zu
sichern, vorrangig gegenüber Ansprüchen von finanzierenden Banken.
Frau Hüneke regt einen Vor-Ort-Termin mit Blick vom
Normannischen Turm an, um sich einen Überblick über die hier wichtigen
Blickbeziehungen zu verschaffen.
Nach weiteren Anregungen und Diskussionen der Teilnehmer
wird die Rednerliste geschlossen und die Behandlung der DS auf die
Sondersitzung am 05.12.05 vertagt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der
Bebauungsplan Nr. 34–1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ist aus dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße /
Ribbeckstraße" als eigenständiger Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 8 BauGB
herauszulösen (siehe Anlage 2).
2. Der Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).