23.03.2005 - 3 Gleichstellung der Ortsteile
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion PDS mit Änderungsantrag der Fraktion CDU
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 23.03.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Oberbürgermeister verdeutlicht, dass die Stadt Potsdam
bei der Erhebung von Steuern, Abgaben und Gebühren im Einklang mit den
Landesgesetzen gehandelt habe. Um dem Antrag entsprechen zu können, müsste das
Landesgesetz geändert werden. Dies bekräftigt Herr Exner und betont, dass von
der Stadt verlangt werde, etwas in eigener Verantwortung zu klären, was aber
ohne ein Tätigwerden des Landesgesetzgebers nicht möglich sei.
Herr Friederich erläutert den Änderungsantrag der Fraktion
der CDU, der im Gegensatz zum PDS-Antrag nicht die Gleichbehandlung aller Ortsteile
anstrebe.
Herr Mühlberg regt ein gemeinsames Gespräch zwischen
Innenminister Schönbohm, Innenausschussvorsitzenden Dr. Scharfenberg und dem
Oberbürgermeister an.
Im Rahmen der weiteren Diskussion gibt Herr Schüler zu
bedenken, dass die ehemaligen Gemeinden, die per Vertrag der Stadt beitraten,
nunmehr privilegiert seien. Es sei gerade nicht so, dass die übrigen Ortsteile
schlechter gestellt würden. Vielmehr würden die nicht freiwillig beigetretenden
Gemeinden genau so behandelt werden, wie die Stadt selbst.
Herr Krause erläutert, dass der PDS-Antrag nicht auf eine
Gesetzesänderung abziele, sondern dass Maßnahmen im Rahmen der Auslegung zu
suchen seien. Frau Bankwitz gibt zu bedenken, dass der Antrag auch
haushaltspolitische Konsequenzen habe und fragt nach den dafür zur Verfügung
stehenden Deckungsquellen.
Herr Mühlberg weist darüber hinaus darauf hin, dass die
Ortsteile Grube, Eiche, Bornim und Bornstedt teilweise ähnlich
landwirtschaftlich geprägt seien und somit in diesen Antrag einbezogen werden
müssten.
Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU wird mehrheitlich
abgelehnt.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung dafür
einzusetzen, dass die Landeshauptstadt Potsdam in eigener Verantwortung darüber
entscheiden kann, allen im Rahmen der Gemeindegebietsreform eingegliederten
Ortsteilen Übergangsregelungen zu Höhe der Steuern, Abgaben und Gebühren
einzuräumen. Das soll unabhängig davon möglich sein, ob die Ortsteile in ihrem
früheren Status als Gemeinden freiwillig Vereinbarungen mit der
Landeshauptstadt abgeschlossen haben.