25.05.2005 - 6 Begrenzung der Kosten Freizeitbad

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. von Kuick‑Frenz informiert über den Verlauf des Vergabeverfahrens und führt dazu Folgendes aus:

 

Im Rahmen der Ausschreibung der Leistungsphasen 4‑6 haben sich 95 Büros beworben. Davon wurden 5 aufgefordert, ihre Angebote zu untersetzen und vertiefende Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Sicher spiegele sich in der Vielzahl der Bewerbungen sowohl das Interesse an einer Zusammenarbeit mit Oscar Niemeyer als auch die schlechte Auftragslage wider. Nach einhelliger Entscheidung für ein Büro gab es zwei Einsprüche bei der Vergabekammer des Ministeriums für Wirtschaft. Dadurch werde sich eine Zeitverzögerung von  7 Wochen ergeben, die sich aus den rechtlichen Gegebenheiten ableite. Da sich der Zeitverzug auch auf die Vergabe und Abrechnung der Fördermittel auswirken könnte, gebe es in der nächsten Woche einen Abstimmungstermin mit allen beteiligten Ministerien bei der ILB, die die EU‑Fördermittel verwalte.

 

Vereinbart war eine Zeitschiene, dass Ende Juli 2007 der letzte Mittelabruf erfolge und bis Ende 2007 die Abrechnung. Dabei sei für den Fördermittelgeber nicht der Baufortschritt, die bauordnungsrechtliche Bauabnahme oder Inbetriebnahme, sondern der Abruf der Mittel entscheidend.

Die Verwaltung will frühzeitig alle Beteiligten einbeziehen und eine gemeinsame Strategie abstimmen. Zu prüfen ist, wie die 7 Wochen im Baugeschehen wieder aufzuholen sind oder ob  der Abrechnungszeitraum für die Fördermittel verlängert werden könnte.

 

In der weiteren Diskussion fragt Herr Schubert nach, ob das Projekt durch die Einsprüche bei der Vergabekammer gefährdet sei. Frau Dr. von Kuick‑Frenz verweist darauf, dass die Einsprüche zunächst einmal geprüft werden, das Vergabeverfahren jedoch sehr qualifiziert gelaufen sei. Grundsätzlich gebe es nach der Entscheidung der Vergabekammer die Möglichkeit weiterer Klage. Oftmals werde die Entscheidung jedoch akzeptiert, ohne den Klageweg zu beschreiten. Herr Dr. Scharfenberg betont, dass es aus seiner Sicht keine konkreten terminlichen Vorstellungen gebe und das Projekt unter einem unglücklichen Stern stehe. Er wolle genau wissen, welche Risikofaktoren noch zu berücksichtigen seien.

Um das Projekt nicht zu einem „Fass ohne Boden“ werden zu lassen, soll die Baukostensumme gedeckelt werden. Für ihn stehe die Frage, wie die Stadt, und hier sind die Stadtwerke auch die Stadt, mit möglichen Mehrkosten umgehen wolle. Schon mehrere Vorhaben in der Stadt wurden an den Mehrkosten festgemacht, da sollte beim Freizeitbad keine Ausnahme gemacht werden. Herr Schüler wirft die Frage auf, ob die bisherige Planung die jetzt festgelegte Zeitfolge überhaupt möglich mache. Aus seiner Sicht sei es schwierig, am Anfang des Projektes eine Zahl festzuschreiben, denn manchmal könne billig bauen auch sehr teuer werden. Im Moment wissen die Stadtverordneten zu wenig über das Projekt, um den Antrag abstimmen zu können. Letzteres wird von Herrn Schubert unterstützt und er schlägt vor, die Präsentation am 01.06.05 abzuwarten und dann konkret zu diskutieren.

Auf die Nachfrage mehrerer Mitglieder des Hauptausschusses, wie der Kostenrahmen von 31,5 Mio. Euro entstanden sei , antwortet Frau Dr. von Kuick‑Frenz, dass zunächst eine  funktionale Zuordnung erfolgte und auf dieser Grundlage dann eine Kostenschätzung entsprechend DIN 276 erstellt wurde. Für die einzelnen Funktionen des Bades mit angenommenen Größen wurde die Kostengruppe 200 – 700 berechnet. Eine Kostenentwicklung ergab sich zwischenzeitlich aus der Änderung des 50-m-Beckens von 6 auf 8 Bahnen.

 

Herr Cornelius und Herr Schröder sprechen sich ebenfalls dafür aus, den Antrag noch nicht abzustimmen, da der Zeitpunkt für eine Deckelung zu früh sei. Herr Schröder schlägt vor, die Schwimmhalle Luftschiffhafen bis zur Fertigstellung des Freizeitbades zu nutzen. Ebenso kann Herr Friederich keinen zeitlichen Druck für eine sofortige Abstimmung erkennen. Auf seine Nachfrage, ob eventuell mit Schadensersatzforderungen zu rechnen sei, antwortet der Oberbürgermeister, dass aus dem Vergabeverfahren keine formellen und inhaltlichen Mängel bekannt seien. Das Vergabeverfahren wurde von  hochprofessionellen und im  Vergaberecht erfahrenen Leuten durchgeführt.

Wer die Informationen an die Presse gegeben habe, sei nicht bekannt und die Presse werde ihre Informationsquellen auch nicht preisgeben. Insofern sei es schwierig, denjenigen haftbar zu machen.

 

Die Nachfrage von Frau B. Müller, ob der Antrag zum Bau des Freizeitbades bereits gestellt wurde, beantwortet der Oberbürgermeister mit „ja“.  Bezüglich ihrer  Nachfrage, ob damit auch der Kostenvoranschlag vorliege, verweist der Oberbürgermeister auf die Aussagen von Frau Dr. v.  Kuick-Frenz und auf die Präsentation des Freizeitbadentwurfs am 01.06.05 sowie die Möglichkeit, im Hauptausschuss am 08.06.05 konkrete Informationen dazu geben zu können.

 

Herr Mühlberg bittet, die Ermächtigung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen, den Antrag am 08.06.05 im Hauptausschuss abschließend entscheiden zu können.

 

Der Zurückstellung der DS 05/SVV/0289 mit der Maßgabe der abschließenden Behandlung in der Hauptausschusssitzung am 08.06.2005 wird mit 8 Ja‑Stimmen, bei 7 Nein‑Stimmen zugestimmt.

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