25.05.2005 - 10 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, SB Finanzen und Berichtswesen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Exner bringt die Vorlage ein und erläutert das Verfahren der Haushaltsplanung, einschließlich der Anlagen 1 bis 3.
Herr Dr. Scharfenberg kritisiert das Verfahren, vor
Einbringung der Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung diese im Ausschuss
für Finanzen und im Hauptausschuss zu beraten, was nicht zu akzeptieren sei.
Die Fraktion der PDS werde dem Eckwertebeschluss nicht zustimmen, da die
Einsparungen einseitig zu Lasten des GB 2 gehen. Frau B. Müller unterstützt die
Kritik der Verfahrensweise namens des Präsidiums, da dies in den letzten
Monaten verstärkt aufgetreten sei.
Frau Dr. Schröter betont, dass die zur Verfügung stehenden
Mittel bei Kultur, Museum und Musikschule schon sehr „randgenäht“ seien; da
können weitere Kürzung kaum noch funktionieren.
Herr Exner erwidert, dass sich in den Kürzungen die Beschlusslage widerspiegele sowie die festgelegten HSK-Maßnahmen. An anderer Stelle mussten mehr Mittel auf Grund eines höheren Mittelbedarfs bei pflichtigen Aufgaben, wie z.B. die Eingliederungshilfen, zur Verfügung gestellt werden. Das strukturelle Defizit bleibe aber und erfordere entsprechende Maßnahmen.
Des
Weiteren sei der Eckwertebeschluss erst jetzt vorgelegt worden, weil man sich
an die realistische Entwicklung halten und konkrete Zahlen vorlegen wollte.
Zahlen aus den Monaten März und April hätten zu Korrekturen geführt.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu
beschließen:
- Bei
der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006 sind die
beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen
(Anlage 1).
- Im Falle von Änderungen bei den zu Grunde
gelegten allgemeinen Finanzmitteln (Einnahmen nach den Orientierungsdaten
des Landes, Steuerschätzungen, Einnahmeausfälle usw.) können die Vorgaben
angepasst werden.
- Zur notwendigen Absicherung pflichtiger
Leistungen können Verschiebungen zwischen den Budgets der
Geschäftsbereiche vorgenommen werden.
- Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten
kommunalen Leistungsangebotes sind Einnahmemöglichkeiten in angemessener
Weise auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater
Kostendeckungsgrade).
- Dem beschlossenen
Haushaltssicherungskonzept ist zwingend zu folgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,5 kB
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