25.05.2005 - 11.2 Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebühre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr
Lohrenz informiert über die für die nächste Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung eingereichte Beschlussvorlage „Erste
Friedhofsgebührenänderungssatzung“ und bittet dieser ohne einer Überweisung
in die Fachausschüsse zuzustimmen. Die Notwendigkeit ergebe sich aus dem
Inkrafttreten der allgemeinen Verwaltungsvorschriften –
Umsatz-steuerrichtlinien 2005 vom 16.12.2004 – zum Umsatzsteuergesetz 1999 am
01.01.2005. Damit unterliegen Kremierungen in Feuerbestattungsanlagen
grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Auf Antrag der Verwaltung sei die Stadt
bis 30.06.05 von der Umsatzsteuerpflicht entbunden, so dass bisher kein Schaden
entstanden sei und die jetzt vorgelegten Satzungsänderung termingerecht in
Kraft treten kann.