25.05.2005 - 11.2 Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebühre...

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Herr Lohrenz informiert über die für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingereichte Beschlussvorlage „Erste Friedhofsgebührenänderungssatzung“ und bittet dieser ohne einer Überweisung in die Fachausschüsse zuzustimmen. Die Notwendigkeit ergebe sich aus dem Inkrafttreten der allgemeinen Verwaltungsvorschriften – Umsatz-steuerrichtlinien 2005 vom 16.12.2004 – zum Umsatzsteuergesetz 1999 am 01.01.2005. Damit unterliegen Kremierungen in Feuerbestattungsanlagen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Auf Antrag der Verwaltung sei die Stadt bis 30.06.05 von der Umsatzsteuerpflicht entbunden, so dass bisher kein Schaden entstanden sei und die jetzt vorgelegten Satzungsänderung termingerecht in Kraft treten kann.

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