22.06.2005 - 2 Freizeitbad - Entscheidung zu Kostenobergrenzen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 22.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Der Oberbürgermeister
bittet Herrn Paffhausen, die Kostenkalkulation vorzustellen, was im
öffentlichen Teil nur begrenzt möglich sein werde. Sollte es darüber hinaus
Fragen bzw. Interesse an weiteren „Zahlen“ geben, so müsse die Öffentlichkeit
ausgeschlossen werden.
Zu den
Ausführungen von Herrn Paffhausen wird an die Mitglieder des Hauptausschusses
ein schriftliches Material ausgereicht, in dem die Kostenkalkulation für das
Freizeitbad sowie die dazu durchgeführten Berechnungen und der überarbeitete
Entwurf durch Oscar Niemeyer dargestellt werden.
Herr
Paffhausen erläutert die vorgenommenen
Änderungen am Entwurf des Freizeitbades, durch die eine Kostensenkung
auf 38,5 Millionen Euro erreicht wurde. So sei u.a. die Schwimmhalle verschoben
und verkleinert worden, entfalle das Solebecken an allen vorgesehenen
Standorten und sei ein Stellplatz statt der überdachten Garagen geplant worden.
Das Gebäude mit Sauna, Wellness und Fitness entfalle; die Bereiche seien in ein
anderes Gebäude integriert worden.
Die
Kostendarstellung sei in den ausgereichten Materialien enthalten und belaufe
sich nunmehr auf 38,5 Millionen Euro. Damit seien die Forderungen und
Randbedingungen erfüllt. Im Weiteren stellt Herr Paffhausen die einzelnen
Maßnahmen und die damit verbundene Kostenreduzierung dar. Er stellt fest, dass
sich die Reduzierung der Kosten um 12,4 Millionen Euro durch den Sauna-Ausbau
über drei Ebenen, den Eingangsbereich und eine notwendig gewordene Mauer wieder um ca. 2,5 Millionen Euro
erhöhen werden.
Die
Baukosten seien noch nicht ganz stabil belastbar, weil die Ausschreibung noch
fehle und das Ergebnis einer Ausschreibung immer konjunkturabhängig sei.
Darüber hinaus sei der Innenausbau noch nicht ganz abgeklärt.
Weiterhin
erläutert Herr Paffhausen die Möglichkeit der Nutzung von Fördermitteln, wo
bisher eine Förderung seitens des Landes von 80 % in Rede stehe. Allerdings sei
nicht alles förderfähig, z.B. die Shops, die Ausstattung der Restaurants sowie
die Ausstattung der Wellness- und Fitnessbereiche. Das wären ca. 3,5 Millionen
Euro. Somit blieben 35 Millionen Euro mit 80% förderfähig, was eine Summe von
28 Millionen Euro ergebe. Allerdings sei die Förderung bisher nicht bestätigt.
Somit haben die Stadtwerke eine Belastung von 10,5 Millionen Euro zu tragen,
die zu kommunalkreditähnlichen Bedingungen finanziert werden sollen.
Darüber
hinaus erläutert Herr Paffhausen die Möglichkeiten der Geldeinnahme, die
berechneten Besucherzahlen, die Eintrittspreise und die Personalplanung.
Der
Oberbürgermeister verweist anschließend auf die am heutigen Tag stattgefundene
Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke, in der sich deren Mitglieder ebenfalls mit
der Problematik auseinandergesetzt
und die Risiken für das Unternehmen beraten haben. Von einem
Kostenvolumen von 10 – 12, Millionen Euro für die Stadtwerke ausgehend, habe
der Aufsichtsrat folgenden Beschluss gefasst:
Der
Aufsichtsrat beauftragt die Geschäftsführung hinsichtlich des Projektes
Freizeitbad Potsdam am Brauhausberg:
- hinsichtlich der Gesamtplanung
die weiteren Planungsleistungen bis zur Leistungsphase VI zu beauftragen,
- darüber hinaus keine weiteren
Aufträge zum Bau des Freizeitbades zu vergeben,
- auf der Grundlage der dann
vorliegenden Kostenberechnung, der baufachlichen Prüfung und der Fördermittelzusage
den Businessplan des Freizeitbades sowie die Planung der SWP
einschließlich einer Liquiditätsplanung zu überarbeiten, den Businessplan
zu plausibilisieren und dem Aufsichtsrat zur nächsten Sitzung (Mitte
September) als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.
Nach Ausschluss
der Öffentlichkeit stellt Herr Paffhausen das Rechenergebnis der Stadtwerke dar; durch Herrn Dr.
Schmal wird die Plausibilität des Wirtschaftsplanes erläutert. Im Weiteren
werden Fragen der Stadtverordneten zum Verlustausgleich der ViP (Herr Dr.
Gunold), zu Auswirkungen der Konkurrenzsituation zu anderen Bädern der Umgebung
und geringer Besucherzahlen auf die Plausibilität des Wirtschaftsplanes (Herr
Krause), die Beachtung von Rückstellungen und Abschreibungen (Frau Bankwitz)
sowie nach Signalen zur Förderung des Landes (Herr Dr. Gunold) beantwortet.
Nach Wiederherstellung
der Öffentlichkeit verweist der Oberbürgermeister auf den im letzten
Hauptausschuss gefassten Beschluss, dass in der heutigen Sitzung des
Hauptausschusses über die Kostenobergrenze entschieden werden solle.
Herr Dr.
Scharfenberg betont in seinen Ausführungen, dass er im Aufsichtsrat gegen den
genannten Beschluss gestimmt habe und weiterhin der Auffassung ist, die
Obergrenze auf 31,5 Millionen festzulegen. Das begründe sich im außerordentlich
straffen Zeitplan, der bis Ende 2007 „ausgereizt“ sei. Die PDS-Fraktion
plädiere dafür, eine „vertretbare Variante zu fahren“ und damit die
Wahrscheinlichkeit des Baus eines Freizeitbades zu erhöhen. Jeder wisse, dass unkalkulierbare
Kosten entstehen können, die die jetzige Summe bis zu 30 % erhöhen könnten. Ebenso gebe es bezüglich der
Betriebskosten keinerlei Erfahrungen, weil nichts Vergleichbares da sei. Er
bestehe auf Abstimmung der von der PDS beantragten Kostendeckelung von 31,5
Millionen Euro.
Herr
Mühlberg betont, dass für 31,5 Millionen Euro kein attraktives Freizeitbad zu
haben sei. Das Risiko beim alten Vorhaben in Drewitz war weitaus höher. Jetzt
werden 55 neue Arbeitsplätze geschaffen. Er könne die Auffassung der PDS
politisch nur so deuten, dass diese das Bad nicht wolle.
Ebenso
sieht Herr Schüler mit dem Beschluss einer Deckelung das „Aus“ für das
Freizeitbad. Er halte den Beschluss des Aufsichtsrates für richtig, die Zahlen
belastbarer zu machen und das Risiko einzugehen, die Kosten bis dahin in den
Sand gesetzt zu haben.
Herr
Friederich meint, dass alle den gemeinsamen Wunsch hätten, ein Freizeitbad zu
bauen und ebenso die gemeinsame Skepsis, ob sich die Stadtwerke das leisten
können. Nur sei im Moment keiner zu einer konkreten Aussage in der Lage und
deshalb bedürfe es der weiteren Prüfung.
Dem
erwidert Herr Dr. Scharfenberg, dass 31.5 Millionen Euro viel Geld sei und
damit das Projekt nicht beerdigt werden müsse. Die Summe entsprach der
Auftragssumme an Herrn Niemeyer und er meint, man könne dafür auch ein
attraktives Bad bauen – andere Bäder seien auch nicht teurer.
Herr
Schubert sieht in der Diskussion über die Höhe der Fördermittel eine reine
Spekulation. Niemand könne sagen, wie hoch die Fördermittel sein werden. Er
schlägt vor, den Beschluss des Aufsichtsrates zu ergänzen und die
Kostenobergrenze auf 38,5 Millionen Euro festzulegen. Nach Beratung des
Fördermittelausschusses des Landes sollte eine Wiedervorlage im Hauptausschuss
September erfolgen.
Der
folgende Antrag wird an die Mitgliedern des Hauptausschusses schriftlich
ausgereicht:
Beschlussvorschlag:
Auf der
Grundlage des am 22. Juni 2005 im Hauptausschuss vorgelegten Entwurfs und der
damit vorgelegten Finanzierungsplanung für das Freizeitbad am Brauhausberg wird
die maximale Investitionssumme auf 38,5 Millionen Euro begrenzt.
Auf der
Basis dieses Entwurfs werden die erforderlichen Planungsleistungen beauftragt.
Nach der Entscheidung über die endgültige Höhe der Fördermittel durch den
Fördermittelausschuss des Landes Brandenburg wird dem Hauptausschuss im
September ein aktualisierter Finanzierungsplan vorgelegt.
Bis zu
dieser Entscheidung über die exakte Fördermittelhöhe durch das Land und die
Vorstellung der Auswirkungen auf die Gesamtfinanzierung der Errichtung und
Betreibung des Freizeitbades am Brauhausberg im Hauptausschuss werden durch die
Stadtwerke keine Aufträge vergeben und ausgeschrieben, die über die Planung
hinausgehen.
Auch im
Fortgang des Projektes wird der Hauptausschuss vierteljährlich und bei
gravierenden Veränderungen unverzüglich weiter informiert. Dabei wird
insbesondere zur Kostenentwicklung und zu Risiken im Zeitablauf Stellung
genommen.
Herr Krause
betont, dass die PDS bei dem Antrag der Kostendeckelung bleibe. Seiner Meinung
nach könne man Kosten herunterbrechen. Die Auffassung der PDS sei durch den
Vortrag von Herrn Paffhausen nicht widerlegt.
Herr Exner
verweist auf die gegebene Fördersystematik und die vorhandenen
Förderrichtlinien, die man nicht so einfach ändern könne. Allerdings stelle
sich die Frage, was als Alternative zum Neubau bleibe und das wäre die
Sanierung der Schwimmhalle am Brauhausberg. Die Finanzierung des Projektes „Drewitz“ sei wesentlich
risikobehafteter als die jetzige Variante. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Gunold,
ober er trotz des verschuldeten Haushaltes für das Freizeitbad sei, betont Herr
Exner, er sei für eine Prüfung und Erstellung belastbarer Zahlen.
Frau
Bankwitz sieht den Zeitverzug als Problem, der eine gründliche Prüfung nicht
zulasse. Das habe sich auch deshalb ergeben, weil an dem alten Projekt
„Drewitz“ zu lange festgehalten wurde. Die Notwendigkeit einer
betriebswirtschaftlichen Analyse sei für sie nachvollziehbar, denn damit habe
man konkrete Aussagen, die bei anderen, fast fertigen Projekten fehle. Sie
verstehe allerdings nicht, warum das Vorhaben erst im September im
Landesförderausschuss behandelt werden soll, August sollte machbar sein. Herr Paffhausen verweist auf die
einzuhaltenden Fristen, die den September-Termin als realistisch begründen.
Herr
Friederich mahnt eine professionelle Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer an –
alles andere sei nicht glaubwürdig.
Herr
Schubert schlägt eine Änderung des SPD-Antrages vor, in dem die Absätze 2 und 3
gestrichen und durch den Beschluss des Aufsichtsrates ersetzt werden.
Herr Dr.
Scharfenberg wiederholt seinen Antrag, über die Kostendeckelung von 31,5
Millionen Euro ebenfalls abzustimmen.
Der
Hauptausschuss lehnt den Antrag der Fraktion PDS - den Kostenrahmen in Höhe von 31,5 Mio Euro
nicht zu überschreiten – mit 6:9:0 ab.
Der
Hauptausschuss beschließt mit 9:6:0:
Auf der
Grundlage des am 22. Juni 2005 im Hauptausschuss vorgelegten Entwurfs und der
damit vorgelegten Finanzierungsplanung für das Freizeitbad am Brauhausberg wird
die maximale Investitionssumme auf 38,5 Millionen Euro begrenzt.
Die
Geschäftsführung der SWP wird hinsichtlich des Projektes Freizeitbad Potsdam am
Brauhausberg beauftragt:
-
hinsichtlich
der Gesamtplanung die weiteren Planungsleistungen bis zur Leistungsphase VI zu
beauftragen,
-
darüber
hinaus keine weiteren Aufträge zum Bau des Freizeitbades zu vergeben,
-
auf
der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung, der baufachlichen Prüfung
und der Fördermittelzusage den Businessplan des Freizeitbades sowie die Planung
der SWP einschließlich einer Liquiditätsplanung zu überarbeiten, den
Businessplan zu plausibilisieren und dem Aufsichtsrat zur nächsten Sitzung
(Mitte September) als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.
Auch im
Fortgang des Projektes wird der Hauptausschuss vierteljährlich und bei
gravierenden Veränderungen unverzüglich weiter informiert. Dabei wird
insbesondere zur Kostenentwicklung und zu Risiken im Zeitablauf Stellung
genommen.