22.06.2005 - 2 Freizeitbad - Entscheidung zu Kostenobergrenzen

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Der Oberbürgermeister bittet Herrn Paffhausen, die Kostenkalkulation vorzustellen, was im öffentlichen Teil nur begrenzt möglich sein werde. Sollte es darüber hinaus Fragen bzw. Interesse an weiteren „Zahlen“ geben, so müsse die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

 

Zu den Ausführungen von Herrn Paffhausen wird an die Mitglieder des Hauptausschusses ein schriftliches Material ausgereicht, in dem die Kostenkalkulation für das Freizeitbad sowie die dazu durchgeführten Berechnungen und der überarbeitete Entwurf durch Oscar Niemeyer dargestellt werden.

Herr Paffhausen erläutert die vorgenommenen  Änderungen am Entwurf des Freizeitbades, durch die eine Kostensenkung auf 38,5 Millionen Euro erreicht wurde. So sei u.a. die Schwimmhalle verschoben und verkleinert worden, entfalle das Solebecken an allen vorgesehenen Standorten und sei ein Stellplatz statt der überdachten Garagen geplant worden. Das Gebäude mit Sauna, Wellness und Fitness entfalle; die Bereiche seien in ein anderes Gebäude integriert worden.

Die Kostendarstellung sei in den ausgereichten Materialien enthalten und belaufe sich nunmehr auf 38,5 Millionen Euro. Damit seien die Forderungen und Randbedingungen erfüllt. Im Weiteren stellt Herr Paffhausen die einzelnen Maßnahmen und die damit verbundene Kostenreduzierung dar. Er stellt fest, dass sich die Reduzierung der Kosten um 12,4 Millionen Euro durch den Sauna-Ausbau über drei Ebenen, den Eingangsbereich und eine notwendig gewordene Mauer  wieder um ca. 2,5 Millionen Euro erhöhen werden.

Die Baukosten seien noch nicht ganz stabil belastbar, weil die Ausschreibung noch fehle und das Ergebnis einer Ausschreibung immer konjunkturabhängig sei. Darüber hinaus sei der Innenausbau noch nicht ganz abgeklärt.

Weiterhin erläutert Herr Paffhausen die Möglichkeit der Nutzung von Fördermitteln, wo bisher eine Förderung seitens des Landes von 80 % in Rede stehe. Allerdings sei nicht alles förderfähig, z.B. die Shops, die Ausstattung der Restaurants sowie die Ausstattung der Wellness- und Fitnessbereiche. Das wären ca. 3,5 Millionen Euro. Somit blieben 35 Millionen Euro mit 80% förderfähig, was eine Summe von 28 Millionen Euro ergebe. Allerdings sei die Förderung bisher nicht bestätigt. Somit haben die Stadtwerke eine Belastung von 10,5 Millionen Euro zu tragen, die zu kommunalkreditähnlichen Bedingungen finanziert werden sollen.

Darüber hinaus erläutert Herr Paffhausen die Möglichkeiten der Geldeinnahme, die berechneten Besucherzahlen, die Eintrittspreise und die Personalplanung.

 

Der Oberbürgermeister verweist anschließend auf die am heutigen Tag stattgefundene Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke, in der sich deren Mitglieder ebenfalls mit der Problematik auseinandergesetzt  und die Risiken für das Unternehmen beraten haben. Von einem Kostenvolumen von 10 – 12, Millionen Euro für die Stadtwerke ausgehend, habe der Aufsichtsrat folgenden Beschluss gefasst:

 

 

Der Aufsichtsrat beauftragt die Geschäftsführung hinsichtlich des Projektes Freizeitbad Potsdam am Brauhausberg:

 

  1. hinsichtlich der Gesamtplanung die weiteren Planungsleistungen bis zur Leistungsphase VI zu beauftragen,
  2. darüber hinaus keine weiteren Aufträge zum Bau des Freizeitbades zu vergeben,
  3. auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung, der baufachlichen Prüfung und der Fördermittelzusage den Businessplan des Freizeitbades sowie die Planung der SWP einschließlich einer Liquiditätsplanung zu überarbeiten, den Businessplan zu plausibilisieren und dem Aufsichtsrat zur nächsten Sitzung (Mitte September) als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.

 

Nach Ausschluss der Öffentlichkeit stellt Herr Paffhausen das Rechenergebnis  der Stadtwerke dar; durch Herrn Dr. Schmal wird die Plausibilität des Wirtschaftsplanes erläutert. Im Weiteren werden Fragen der Stadtverordneten zum Verlustausgleich der ViP (Herr Dr. Gunold), zu Auswirkungen der Konkurrenzsituation zu anderen Bädern der Umgebung und geringer Besucherzahlen auf die Plausibilität des Wirtschaftsplanes (Herr Krause), die Beachtung von Rückstellungen und Abschreibungen (Frau Bankwitz) sowie nach Signalen zur Förderung des Landes (Herr Dr. Gunold) beantwortet.

 

 

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit verweist der Oberbürgermeister auf den im letzten Hauptausschuss gefassten Beschluss, dass in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses über die Kostenobergrenze entschieden werden solle.

Herr Dr. Scharfenberg betont in seinen Ausführungen, dass er im Aufsichtsrat gegen den genannten Beschluss gestimmt habe und weiterhin der Auffassung ist, die Obergrenze auf 31,5 Millionen festzulegen. Das begründe sich im außerordentlich straffen Zeitplan, der bis Ende 2007 „ausgereizt“ sei. Die PDS-Fraktion plädiere dafür, eine „vertretbare Variante zu fahren“ und damit die Wahrscheinlichkeit des Baus eines Freizeitbades zu erhöhen. Jeder wisse, dass unkalkulierbare Kosten entstehen können, die die jetzige Summe  bis zu 30 % erhöhen könnten. Ebenso gebe es bezüglich der Betriebskosten keinerlei Erfahrungen, weil nichts Vergleichbares da sei. Er bestehe auf Abstimmung der von der PDS beantragten Kostendeckelung von 31,5 Millionen Euro.

Herr Mühlberg betont, dass für 31,5 Millionen Euro kein attraktives Freizeitbad zu haben sei. Das Risiko beim alten Vorhaben in Drewitz war weitaus höher. Jetzt werden 55 neue Arbeitsplätze geschaffen. Er könne die Auffassung der PDS politisch nur so deuten, dass diese das Bad nicht wolle.

Ebenso sieht Herr Schüler mit dem Beschluss einer Deckelung das „Aus“ für das Freizeitbad. Er halte den Beschluss des Aufsichtsrates für richtig, die Zahlen belastbarer zu machen und das Risiko einzugehen, die Kosten bis dahin in den Sand gesetzt zu haben.

Herr Friederich meint, dass alle den gemeinsamen Wunsch hätten, ein Freizeitbad zu bauen und ebenso die gemeinsame Skepsis, ob sich die Stadtwerke das leisten können. Nur sei im Moment keiner zu einer konkreten Aussage in der Lage und deshalb bedürfe es der weiteren Prüfung.

Dem erwidert Herr Dr. Scharfenberg, dass 31.5 Millionen Euro viel Geld sei und damit das Projekt nicht beerdigt werden müsse. Die Summe entsprach der Auftragssumme an Herrn Niemeyer und er meint, man könne dafür auch ein attraktives Bad bauen – andere Bäder seien auch nicht teurer.

Herr Schubert sieht in der Diskussion über die Höhe der Fördermittel eine reine Spekulation. Niemand könne sagen, wie hoch die Fördermittel sein werden. Er schlägt vor, den Beschluss des Aufsichtsrates zu ergänzen und die Kostenobergrenze auf 38,5 Millionen Euro festzulegen. Nach Beratung des Fördermittelausschusses des Landes sollte eine Wiedervorlage im Hauptausschuss September erfolgen.

 

Der folgende Antrag wird an die Mitgliedern des Hauptausschusses schriftlich ausgereicht:

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des am 22. Juni 2005 im Hauptausschuss vorgelegten Entwurfs und der damit vorgelegten Finanzierungsplanung für das Freizeitbad am Brauhausberg wird die maximale Investitionssumme auf 38,5 Millionen Euro begrenzt.

 

Auf der Basis dieses Entwurfs werden die erforderlichen Planungsleistungen beauftragt. Nach der Entscheidung über die endgültige Höhe der Fördermittel durch den Fördermittelausschuss des Landes Brandenburg wird dem Hauptausschuss im September ein aktualisierter Finanzierungsplan vorgelegt.

 

Bis zu dieser Entscheidung über die exakte Fördermittelhöhe durch das Land und die Vorstellung der Auswirkungen auf die Gesamtfinanzierung der Errichtung und Betreibung des Freizeitbades am Brauhausberg im Hauptausschuss werden durch die Stadtwerke keine Aufträge vergeben und ausgeschrieben, die über die Planung hinausgehen.

 

Auch im Fortgang des Projektes wird der Hauptausschuss vierteljährlich und bei gravierenden Veränderungen unverzüglich weiter informiert. Dabei wird insbesondere zur Kostenentwicklung und zu Risiken im Zeitablauf Stellung genommen.

 

Herr Krause betont, dass die PDS bei dem Antrag der Kostendeckelung bleibe. Seiner Meinung nach könne man Kosten herunterbrechen. Die Auffassung der PDS sei durch den Vortrag von Herrn Paffhausen nicht widerlegt.

Herr Exner verweist auf die gegebene Fördersystematik und die vorhandenen Förderrichtlinien, die man nicht so einfach ändern könne. Allerdings stelle sich die Frage, was als Alternative zum Neubau bleibe und das wäre die Sanierung der Schwimmhalle am Brauhausberg. Die Finanzierung des  Projektes „Drewitz“ sei wesentlich risikobehafteter als die jetzige Variante. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Gunold, ober er trotz des verschuldeten Haushaltes für das Freizeitbad sei, betont Herr Exner, er sei für eine Prüfung und Erstellung belastbarer Zahlen.

Frau Bankwitz sieht den Zeitverzug als Problem, der eine gründliche Prüfung nicht zulasse. Das habe sich auch deshalb ergeben, weil an dem alten Projekt „Drewitz“ zu lange festgehalten wurde. Die Notwendigkeit einer betriebswirtschaftlichen Analyse sei für sie nachvollziehbar, denn damit habe man konkrete Aussagen, die bei anderen, fast fertigen Projekten fehle. Sie verstehe allerdings nicht, warum das Vorhaben erst im September im Landesförderausschuss behandelt werden soll, August sollte machbar sein.  Herr Paffhausen verweist auf die einzuhaltenden Fristen, die den September-Termin als realistisch begründen.

Herr Friederich mahnt eine professionelle Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer an – alles andere sei nicht glaubwürdig.

 

Herr Schubert schlägt eine Änderung des SPD-Antrages vor, in dem die Absätze 2 und 3 gestrichen und durch den Beschluss des Aufsichtsrates ersetzt werden.

 

Herr Dr. Scharfenberg wiederholt seinen Antrag, über die Kostendeckelung von 31,5 Millionen Euro ebenfalls abzustimmen.

 

Der Hauptausschuss lehnt den Antrag der Fraktion PDS - den  Kostenrahmen in Höhe von 31,5 Mio Euro nicht zu überschreiten – mit 6:9:0 ab.

 

Der Hauptausschuss beschließt mit 9:6:0:

 

Auf der Grundlage des am 22. Juni 2005 im Hauptausschuss vorgelegten Entwurfs und der damit vorgelegten Finanzierungsplanung für das Freizeitbad am Brauhausberg wird die maximale Investitionssumme auf 38,5 Millionen Euro begrenzt.

 

Die Geschäftsführung der SWP wird hinsichtlich des Projektes Freizeitbad Potsdam am Brauhausberg beauftragt:

 

-          hinsichtlich der Gesamtplanung die weiteren Planungsleistungen bis zur Leistungsphase VI zu beauftragen,

-          darüber hinaus keine weiteren Aufträge zum Bau des Freizeitbades zu vergeben,

-          auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung, der baufachlichen Prüfung und der Fördermittelzusage den Businessplan des Freizeitbades sowie die Planung der SWP einschließlich einer Liquiditätsplanung zu überarbeiten, den Businessplan zu plausibilisieren und dem Aufsichtsrat zur nächsten Sitzung (Mitte September) als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.

 

Auch im Fortgang des Projektes wird der Hauptausschuss vierteljährlich und bei gravierenden Veränderungen unverzüglich weiter informiert. Dabei wird insbesondere zur Kostenentwicklung und zu Risiken im Zeitablauf Stellung genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       0