30.11.2005 - 12 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgaben gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz bringt die Vorlage ein.

 

Auf die von Frau B. Müller gestellte Nachfrage, warum derartige Verbindlichkeiten nicht im Haushalt eingestellt werden, antwortet Herr Exner, dass die Stadt bei der Aussicht auf Klageerfolg die Mittel nicht einstellt, weil sie ja davon ausgehe, diese nicht zahlen zu müssen. Das entspreche der kameralistischen Haushaltsführung. In dem jetzt vorliegenden Fall wurde jedoch deutlich, dass eine Weiterführung des Verfahrens nicht sinnvoll sei.

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Gemäß § 81 Abs. 1 GO i.V.m. § 4 Nr. 2 Haushaltssatzung der Stadt Potsdam wird einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 146.678,00 € für die Zahlung von Zinsen zur Fördermaßnahme Erschließung des Kirchsteigfeldes zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               12

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         3

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Anlagen