29.09.2005 - 11 Anpassung aller Satzungen der kreisfreien Stadt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Müller erklärt, dass alle Geschäftsbereiche angehalten waren, die Satzung ihres Zuständigkeitsbereiches entsprechend des Auftrages zu prüfen.

Die aufgeführten Satzungen müssen lediglich formal angepasst werden, da die ALG II-Empfänger bereits wie Sozialhilfeempfänger behandelt werden.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

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