02.03.2005 - 6.20 Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird vom  Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ zum 31.12.2003 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

2.      Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.420,86 € wird auf neue Rechung vorgetragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen