02.03.2005 - 6.35 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.35
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 02.03.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Behandlung der Tagesordnungspunkte 6.35, 6.36 und 6.37 erfolgt gemeinsam.
Die Vorlagen werden von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung der DS 05/SVV/0126, 05/SVV/0127 und
05/SVV/0128 in den Ausschuss für
Stadtplanung und Bauen.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 05/SVV/0126, 05/SVV/0127
und 05/SVV/0128 in den
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das
Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.89 „Gewerbegebiet
Gartenstraße - Ost“ wird gebilligt.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 89 „Gewerbegebiet Gartenstraße - Ost“ wird gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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