02.03.2005 - 6.36 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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(gemäß Empfehlung Ältestenrat an Auschuss für Stadtentwicklung und Bauen überweisen)

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.  Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.90 „Gewerbegebiet Gartenstraße - West“ wird gebilligt.

 

2.  Der Bebauungsplan Nr. 90 „Gewerbegebiet Gartenstraße - West“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Anlagen zur Vorlage