02.03.2005 - 6.44 Aufhebung der jährlichen Berichterstattung zum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Festlegung zur jährlichen Berichterstattung zum Einsatz von Nachunternehmen (DS 97/0382) wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen