02.03.2005 - 6.41 Leitfaden für die Erhaltungssatzung Berliner Vo...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0132 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Leitfaden für die Erhaltungssatzung Berliner Vorstadt (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, ihn zur Handhabung der von der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.1992 beschlossenen und mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr.07/1992 am 07.Juli 1992 in Kraft gesetzten Erhaltungssatzung Berliner Vorstadt anzuwenden.