02.03.2005 - 6.14 Gleichstellung der Ortsteile

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Dr. Grittner namens der Fraktion PDS eingebracht.

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner stellt anschließend klar, dass  die Landesregierung nicht zuständig sei, da  mit dem Antrag Änderungen der Landesgesetzgebung (Vorgaben der Gemeindegebietsreform)  erforderlich würden. 

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Friederich beantragt namens der Fraktion CDU:

 

Der Beschlusstext ist wie folgt zu ändern:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, stadtintern und im Benehmen mit der Landesregierung einen Weg zu finden, die Bürger der drei neuen Potsdamer Ortsteile Fahrland, Uetz-Paaren und Marquardt bei Steuern, Abgaben und Gebühren gleich den Bürgern der neuen Ortsteile Golm und Satzkorn zu behandeln.

Letztere waren auch per Gesetz eingemeindet worden, hatten sich aber fristgerecht mit Verträgen niedrigere Steuersätze, Abgaben und Gebühren für eine fünfjährige Übergangszeit zusichern lassen.

 

Nach 2 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Schluss der Debatte und Abstimmung.

 

Nachdem sich alle Fraktionen und der Ortsbürgermeister von  Fahrland zum Beratungsgegenstand geäußert haben,

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Friederich, Fraktion CDU, beantragt:

 

Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0042 – mit dem Änderungsantrag der  Fraktion CDU – in den Hauptausschuss - wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Landeshauptstadt Potsdam in eigener Verantwortung darüber entscheiden kann, allen im Rahmen der Gemeindegebietsreform eingegliederten Ortsteilen Übergangsregelungen zu Höhe der Steuern, Abgaben und Gebühren einzuräumen. Das soll unabhängig davon möglich sein, ob die Ortsteile in ihrem früheren Status als Gemeinden freiwillig Vereinbarungen mit der Landeshauptstadt abgeschlossen haben.