02.03.2005 - 6.17 Neuaufstellung Flächennutzungsplan Potsdam

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung und Umweltschutz haben der Vorlage zugestimmt. 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 204 Abs. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam neu aufzustellen.

Parallel hierzu ist der Landschaftsplan nach § 4 (1) und § 7 Abs. (1) und (5) BbgNatSchG fortzuschreiben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen