02.03.2005 - 5.15 Resolution zum Vorschlag einer EU-Richtlinie zu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung ausgereicht. Zu dieser hat der Hauptausschuss kein Votum abgegeben, da es dazu noch Beratungsbedarf in den Fraktionen gab.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Bretz, Fraktion CDU, beantragt:

 

Rücküberweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat sich auf ihrer Sitzung am 2. Februar 2005 ausführlich mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt befasst.

 

Der Richtlinienentwurf ist äußerst unausgewogen und verletzt in erheblicher Weise das im Vertrag über die Europäische Union verankerte Subsidiaritätsprinzip:

 

-          Er unterwirft wesentliche Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft usw.), soziale Dienste und durch die Sozialversicherungen geregelte Dienstleistungen (Gesundheitsdienste, Pflege) einer allgemeinen Liberalisierung und greift damit tief in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten, ihrer regionalen Untergliederungen und Kommunen ein, diese Leistungen in eigener Verantwortung zu regeln.

 

-          Er schafft mit der breiten Verankerung des Herkunftslandprinzips ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt, durchlöchert das einheitliche Recht der Mitgliedstaaten und organisiert so einen Wettlauf der mitgliedstaatlichen Rechtssysteme um niedrige Qualitäts-, Arbeits-, Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards.

 

-          Er verzichtet auf eine sozialpolitische Regulierung des Dienstleistungsbinnenmarktes und macht eine effektive Kontrolle der Einhaltung des geltenden deutschen und EU-Rechts zur Arbeitnehmerentsendung unmöglich.

 

-          Er erschwert eine effektive Wirtschafts- und Unternehmensaufsicht und bietet unzureichende Vorkehrungen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam unterstützt die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Richtlinienvorschlag.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Haltung in geeigneter Weise öffentlich zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen