06.04.2005 - 6.1 Garnisonkirche

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat die DS 04/SVV/0268 abgelehnt.

Im Kulturausschuss und im Hauptausschuss wurde die Beratung der Vorlage zurückgestellt.

 

Nachdem der Stadtverordnete Kapuste, Fraktion CDU, erläutert hat, warum der Ausschuss für Kultur noch kein Votum abgegeben hat, verweist der  Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens der Antragstellerin auf die Entscheidung des Antrages in dieser Sitzung, da  dieser nach der  symbolischen Grundsteinlegung in der 15. Kalenderwoche dann gegenstandslos sei.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kapuste, Fraktion CDU, beantragt:

 

Zurückstellung der DS 04/SVV/0268 bis zur Beratung im Ausschuss für Kultur.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 23 Ja-Stimmen angenommen,

bei 21 Nein-Stimmen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vor dem Hintergrund der Initiative „Ruf aus Potsdam“ bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung ihren Beschluss vom 23. Januar 2002.

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird der Oberbürgermeister aufgefordert, mit Blick auf die beabsichtigte Grundsteinlegung im April 2005 städtische Leistungen an folgende Voraussetzungen zu binden:

 

  1. Ein Wiederaufbau der Garnisonkirche ist an das Konzept von einem Versöhnungszentrum als Teil der weltweiten Nagelkreuzgemeinde zu binden. Der Leitsatz „Veränderung ist möglich“ schließt äußere Brüche im Vergleich zum originalen Vorbild ein, die tragendes Element des Konzepts sind.
  2. Die Initiative muss vor Baubeginn den Nachweis einer Finanzierung in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro erbringen.
  3. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt ist auszuschließen.
  4. Der Wiederaufbau soll, wie im Konzept der Kirche vorgesehen, auf den Turm begrenzt werden. Über eine künftige Erweiterung auf das Kirchenschiff soll gesondert entschieden werden.
  5. Die Stadt fordert die Initiative auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Einschränkung der jetzigen Verkehrsführung in der Breiten Straße zu vermeiden. Deshalb soll der Kirchturm nicht auf dem Originalstandort, sondern in der jetzigen Straßenflucht errichtet werden.