06.04.2005 - 5.4 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.89 „Gewerbegebiet Gartenstraße - Ost“ wird gebilligt.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 89 „Gewerbegebiet Gartenstraße - Ost“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen