06.04.2005 - 7.3 Satzungsbeschluss zur 2. (förmlichen) Änderung ...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie  in den Ortsbeirat Marquardt.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

Abstimmung

Die Überweisung der DS 05/SVV/0162 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie  in den Ortsbeirat Marquardt wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.                  Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 2. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Fahrländer Straße“ entsprechend Anlage 1A entschieden.

 

2.                  Der Bebauungsplan Nr. 8 „Fahrländer Straße“ (Ortsteil Marquardt) in der Fassung der 2. (förmlichen) Änderung wird, einschließlich der vereinfachen Änderung nach § 13 BauGB, gemäß § 10 BauGB  als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.                  Dem städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen (§ 11 BauGB) im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 8 „Fahrländer Straße“, OT Marquardt wird  zugestimmt (s. Anlage 3).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage