06.04.2005 - 8.3 Bericht zu alternative Finanzierungskonzepte zu...

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Information der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport Frau Fischer zur Kenntnis,  dass alternative Finanzierungsmodelle ein kreditähnliches Rechtsgeschäft begründen können, welches gemäß § 85 der Gemeindeordnung der Genehmigung durch das Innenministerium bedürfe. Im Ergebnis  regelmäßig geführter Gespräche mit der Kommunalaufsicht könne solchen alternativen Finanzierungsmodellen auf Grund der angespannten Haushaltssituation der Stadt keine Genehmigung erteilt werden. Jedoch sei die Bereitschaft zur Prüfung eines solchen  Modells geäußert worden.

Frau Fischer verweist auf nähere Inhaltliche Darlegungen in der Mitteilungsvorlage DS 05/SVV/0274 (Tagesordnungspunkt 8.5). 

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