06.04.2005 - 7.29 Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsb...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion PDS, beantragt:

 

Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0227 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit  Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 27  „Türkstraße“ gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (siehe Anlage 1)

 

2.       Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 27 „Türkstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (siehe  Anlage 2)

 

 

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Anlagen zur Vorlage