06.04.2005 - 4.17 Ausführungsplanung Freizeitbad

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Frage wird von der Beigeordneten  für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz beantwortet.

 

 

 

Gemäß § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung sind die nachfolgenden Anfragen schriftlich vom Oberbürgermeister bis zum 13.04.2005 zu beantworten:

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