04.05.2005 - 4.1 Umsetzung des SGB II in der Landeshauptstadt Po...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Beantwortung der Großen Anfrage wurde den Stadtverordneten schriftlich ausgereicht.

Die  Beigeordnete  für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller  gibt zu wesentlichen Aspekten Erläuterungen und beantwortet  anschließend die Nachfragen von Stadtverordneten.

 

 

 

Gemäß § 31 der Geschäftsordnung ist die Antwort in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Am 1. Januar 2005 trat das 4. Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitssuchende in Kraft. In der Landeshauptstadt lief in Vorbereitung der Umsetzung eines der wenigen bundesweiten Pilotprojekte. Bisher war es der Stadtverwaltung Potsdam auch auf Grund fehlender technisch-organisatorischer Voraussetzungen nicht möglich, auf Fragen detailliert Auskunft zu geben. Um eine zeitnahe und kritische Begleitung mit unabdingbaren Veränderungen hinsichtlich einer sozial verträglicheren Ausgestaltung des Gesetzes zu ermöglichen, betrachten wir die Beantwortung der gestellten Fragen als Voraussetzung für nachfolgendes Handeln im Sinne der Betroffenen.

 

I. Welche Ergebnisse der amtlichen statistischen Erfassung liegen für das 1.Quartal  2005 vor?

 

 

I.1 Anzahl der Empfänger von:

ALG  II

Sozialgeld

 

 

Gesamt

___

___

Frauen

___

___

Männer

___

___

Jugendliche bis 25 Jahre

___

___

Alleinerziehende

___

___

 

 

 

hilfebedürftige Selbständige

 ___

___

hilfebedürftige Arbeitnehmer

___

___

Schüler/Studierende

___

___

 

 

 

Ohne deutsche Staatsbürgerschaft

___

___

 

 

I.2  Anzahl der Bedarfsgemeinschaften:

___

___

 

 

I.3 Anzahl der ALG II Empfänger, die vorher andere Leistungen empfangen haben:

 

 

Sozialhilfe

    ___

 

Arbeitslosenhilfe

    ___

 

 

 

I.3.1 ALG II Empfänger mit ergänzenden Hilfen zum Lebensunterhalt:

 

 

 

Anzahl

%

Gesamt

    ___

         ___

Frauen

___

___

allein erziehende Studentinnen

___

___

Männer

___

___

Jugendliche bis 25 Jahre

___

___

Kinder

___

___

 

 

I.4. Qualifikationsniveau  von ALG II Empfängern über 25 Jahre:

 

 

 

ohne Ausbildung

___

___

mit Berufsabschluss

___

___

HS/FS-Abschluss

___

___

 

 

I.5  Arbeitsvermittlung von Jugendlichen:

 

 

 

Anzahl

%

In den 1. Arbeitsmarkt

___

  ___

In eine Ausbildung

___

  ___

In eine Arbeitsgelegenheit

___

  ___

 

 

I.6  Anteil der abschlägig beschiedenen Anträge auf ALG II:

 

 

 

Anzahl

 %

Frauen

      ___

      ___

Männer

      ___

      ___

Jugendliche bis 25 Jahre

      ___

      ___

 

 

I.7 Anzahl und Gründe,  Bearbeitungsergebnis der bei ALG II erhobenen Widersprüche:

 

 

Anzahl gesamt

     ___

wegen völliger Leistungsversagung

     ___

wegen der Höhe insgesamt

     ___

wegen der Höhe der Kosten für die Unterkunft

     ___

Widersprüche aus anderen Gründen

     ___

durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Widersprüche in Tagen

     ___

Anzahl der Widersprüche, denen teilweise oder voll entsprochen wurde

     ___

Anzahl erhobener Klagen

     ___

 

 

II. Situation im Jobcenter

 

1.      Wie viele Mitarbeiter sind im Bereich Grundsicherung tätig?

 

2.      Wie viele wurden befristet bzw. unbefristet

- aus bisherigen Strukturen (einschließlich ASE) übernommen,

- neu eingestellt?

 

3.      Welcher Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter/innen liegt vor bzw. welche Qualifizierungsmaßnahmen werden in welchem Zeitraum durchgeführt?

 

4.      Bis wann wird der gesetzlich vorgegebene Betreuungsschlüssel bei den Fallmanagern gewährleistet? Bitte aufschlüsseln nach Fallgruppen/Teams (MAZ vom Januar 2005; 2 Sachbearbeiter im Hochschulteam für je 1.000 arbeitslose Akademiker).

 

5.      Wie ist die räumliche und technische Ausstattung des Bereiches Grundsicherung zu bewerten?

 

6.      Wurde in der Zwischenzeit der Beirat der PAGA gebildet und wenn ja, wer ist Mitglied?

 

7.      Welche Einflussmöglichkeiten haben die unter 6. genannten Gremien (Geschäftsordnungen bitte beifügen)?

 

8.      Wurde die Beratungsstelle im Kirchsteigfeld zum 31.3.2005 wie angekündigt geschlossen? Wenn ja, wurde die Potsdamer Arbeitsgemeinschaft auf diese zusätzliche Arbeit (Beratung, Ausfüllen von Anträgen) vorbereitet?

 

9.      Bei Schließung der Beratungsstelle im Kirchsteigfeld: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft weiter beschäftigt? Bitte nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen aufschlüsseln.

 

 

III. Integration in den 1. Arbeitsmarkt und Qualifizierung

 

1.      Gibt es in Potsdam ein kommunales Beschäftigungsprogramm mit dem Ziel der Integration in den 1. Arbeitsmarkt? Wenn nicht, wird an einem solchen Programm gearbeitet und bis wann wird es vorgelegt?

 

2.      Wie und durch wen erfolgt die Vermittlung von ALG II-Beziehern in den 1. Arbeitsmarkt?

 

3.      Wie viele Arbeitsplätze im 1. Arbeitsmarkt konnten bisher (Stand 31.3.2005) akquiriert werden? Bitte nach Branchen aufgliedern.

 

4.      Wird auch mit Vermittlungsgutscheinen gearbeitet? Wenn ja, wie viele wurden bis 31.3.2005 ausgegeben?

 

5.      Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden ALG II-Beziehern angeboten?

 

6.      Mit welchen Trägern der Stadt Potsdam wurden vertragliche Vereinbarungen zur Qualifizierung von ALG II-Beziehern abgeschlossen?

 

 

IV. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE)

 

1.      Wie viele Bezieher von ALG II wurden bisher (31.3.2005) in MAE gebracht?

 

2.      In welcher Form finden die Gespräche zwischen Fallmanager und ALG II-Bezieher zur Feststellung von Erwerbsfähigkeit statt (Gruppen-, Einzelgespräche, Kriterien)?

 

3.      Welche Träger haben einen Antrag/Konzept zur Bewilligung von MAE's gestellt mit wie vielen Stellen? Bitte aufgeschlüsselt nach Trägern, Stellen und Branchen.

 

4.      Können Anbieter von Arbeitsgelegenheiten Berwerber/innen für die von ihnen angebotenen Arbeitsgelegenheiten auch ablehnen?

 

5.      Wird die gemeinsame Erklärung vom 18. Februar 2005 zwischen dem MASGF und Vertretern der regionalen Arbeitsagenturen, IHK, Wohlfahrtsverbänden etc. in Potsdam umgesetzt?

 

6.      Gibt es von in Potsdam ansässigen Wirtschaftsunternehmen der Stadtverwaltung bekannte  Selbstverpflichtungserklärungen hinsichtlich der Nichtbeantragung von MAE?

 

7.      Nach welchen Kriterien wird die Aufwandsentschädigung für MAE in der Stadt bemessen?

 

8.      Nach welchen Kriterien und durch wie viele Angestellte werden die Zusätzlichkeit, Gemeinnützigkeit und das öffentliche Interesse der MAE kontrolliert?

 

9.      Gibt es Bewerbungen um MAE aus der Wirtschaft bzw. wirtschaftsnahen Bereichen? Wenn ja, wie wird damit verfahren?

 

10.  Gibt es Vorstellungen bzw. Programme, wie Arbeitssuchende aus MAE über Qualifizierung in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können?

 

11.  In welchem Umfang wurde bisher bereits von Sanktionen wegen Nichterfüllung von Eingliederungsauflagen erteilt?

 

12.  Mit welchen Einrichtungen der Stadt Potsdam wurden Sachleistungsvereinbarungen bei Inkrafttreten von Sanktionen abgeschlossen?

 

 

V. Kosten der Unterkunft

 

1.      Welche Erfahrungen gibt es bei der Bescheidung der Wohnkosten für ALG II Empfänger in Anwendung der  dafür geltenden Dienstanweisung, insbesondere im Hinblick auf:

 

-         Angemessenheit der Wohnungsgröße bei Mietern, Wohnungseigentümern und

Eigenheimbesitzern

 

-         Angemessenheit der  nachgewiesenen Wohnkosten (Miete, Betriebskosten,

Anrechnung der Heizungs- und Warmwasserbereitungskosten)?

 

2.      Wie hoch ist der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, bei denen die nachgewiesenen Kosten der Unterkunft gegenwärtig über den Obergrenzen der Dienstanweisung liegen und welcher voraussichtlicher Bedarf an zumutbarem Wohnungswechsel zeichnet sich daraus ab und inwieweit könnte   dem entsprochen werden bzw. inwieweit nicht?

 

3.      In welchen Fällen und aus welchen Gründen wurden die Kosten der Unterkunft nicht voll erstattet und /oder nachgewiesene Unterkunftskosten nicht voll angerechnet  (z.B. Heizkosten nur zu 80 % u.a.)?

 

 

4.      Welche Eckzahlen zur Wohnungsmarktsituation 2004 liegen bereits vor und inwieweit gibt es eine Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen und anderen dafür in Frage kommenden Verbänden und Einrichtungen bei der  Erstellung eines aktuellen Berichtes zur Wohnungsmarktsituation in Potsdam (vgl. Drucksache 01/SVV/0930)

 

 

VI. Auswirkungen

 

1.      Wie viele Fälle sind der Stadt Potsdam bekannt, in denen abgelehnte Nichtleistungsbezieher in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht familienversichert werden können?(zu I.)

 

2.      Wie werden diese Personen hinsichtlich ihrer Rechte, einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zu beantragen, beraten?

 

3.      Wie erfolgt die Betreuung und Unterstützung benachteiligter Personengruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen, Spätaussiedler, Asylbewerber?

 

 

4.      Gibt es Arbeitsgelegenheiten für junge Migrant/innen, wenn ja, werden im Rahmen der Qualifizierung die erforderlichen Sprachkompetenzen zur beruflichen und sozialen Integration vermittelt?

 

5.      Welche spezifischen Angebote (z. B. Teilzeit) finden für junge Frauen (mit/ohne Kind/er) und deren besonderen Bedürfnissen Berücksichtigung (sofortige wohnortnahe Unterbringung in Kitas/Hort)?

 

6.      Arbeitsgelegenheiten sind nur dann ein qualitativ hochwertiges Instrument zur beruflichen Integration, wenn die hierfür unabdingbaren Angebote der Orientierung und Qualifizierung sowie der individuellen Betreuung und Begleitung durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden. Wie erfolgt die notwendige Finanzierung durch den Träger der Grundsicherung?

 

 

VII. Jugendliche bis 25 Jahren

 

1.      Kann zum derzeitigen Zeitpunkt der gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsschlüssel durch Fallmanager vorgehalten werden?

 

2.      Gibt es in Potsdam ein Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramm für Jugendliche? Wenn ja, mit welchen Partnern wird es umgesetzt?

 

3.      In welcher Art und Weise finden für ausbildungsfähige Jugendliche im Übergang von Schule in Ausbildung Angebote nach § 13 SGB VIII Berücksichtigung?

 

4.      Wie erfolgt im Vorfeld der Arbeitsgelegenheiten eine Kompetenzermittlung zur Eignung des jungen Menschen für den Einsatz im jeweiligen Bereich?

 

5.      Besteht für junge Menschen die Möglichkeit, sich alternativ für ein Einsatzfeld entscheiden zu können bzw. dieses auch im Verlauf der Arbeitsgelegenheit ggf. wechseln zu können?

 

6.      Ist jungen Menschen in einer Arbeitsgelegenheit die Möglichkeit gegeben, jederzeit in eine berufsvorbereitende Maßnahme, eine Ausbildung oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (beim gleichen oder anderen Träger) zu wechseln?

 

7.      Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den örtlichen Außenstellen der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Berufsberatung für Schulabgänger?

 

8.      Wie wird für junge Menschen mit besonderem Hilfebedarf eine intensive individuelle Begleitung und Unterstützung im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten sichergestellt?

 

VIII. Schlussfolgerungen

 

1.      An welchen Stellen gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung nach den Erfahrungen des abgelaufenen Quartals Handlungsbedarf zur Veränderung/Präzisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

 

- mit Blick auf Monitoring-Verfahren der Bundesregierung,

- mit Blick auf das Landesdurchführungsgesetz?

 

2.      Wie bewertet die Verwaltung die finanzielle Ausstattung zur Durchführung der Aufgaben nach dem SGB II

 

- durch den Bund,

- durch das Land?

 

3.      Welche finanziellen Defizite sind bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SGB II im kommunalen Haushalt aufgetreten? Wenn nicht, welche Entlastungen konnten bisher festgestellt werden?

 

4.      Zu welchen ersten Erkenntnissen ist die Universität Potsdam bei der Evaluierung der in der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft nebeneinander bestehenden 2 Systeme (Modellprojekt bis 31.12.2005) gekommen?

 

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Abstimmungsergebnis:

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=2117&TOLFDNR=26226&selfaction=print