04.05.2005 - 6.1 Satzungsbeschluss zur 2. (förmlichen) Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt hat der Ortsbeirat Marquardt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 2. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Fahrländer Straße“ entsprechend Anlage 1A entschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 8 „Fahrländer Straße“ (Ortsteil Marquardt) in der Fassung der 2. (förmlichen) Änderung wird, einschließlich der vereinfachen Änderung nach § 13 BauGB, gemäß § 10 BauGB  als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen (§ 11 BauGB) im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 8 „Fahrländer Straße“, OT Marquardt wird  zugestimmt (s. Anlage 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen