04.05.2005 - 7.1 Garnisonkirche
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 04.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
04/SVV/0268 Garnisonkirche
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Die Ausschüsse
für Stadtplanung und Bauen und für Kultur sowie der Hauptausschuss
haben die Vorlage abgelehnt.
Nachdem
sich drei Stadtverordnete zum Beratungsgegenstand geäußert haben,
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Gohlke, Fraktion Familien-Partei beantragt den ‚Schluss der
Debatte’.
Nachdem
sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit 26
Ja-Stimmen angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen.
Persönliche Bemerkungen
Am
Ende der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes bemerkt der Stadtverordnete Dr.
Scharfenberg, Fraktion PDS, in einer persönlichen Erklärung, dass er sich während der Diskussion persönlich angegriffen fühle.
Der Stadtverordnete Kapuste, Fraktion CDU, erklärt, dass sich seine Äußerungen auf die Geschehnisse am 14. April bezogen haben.
Gemäß dem
Antrag der Fraktion Die Andere ist die Behandlung dieser Vorlage wörtlich
in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Vor dem
Hintergrund der Initiative „Ruf aus Potsdam“ bekräftigt die
Stadtverordnetenversammlung ihren Beschluss vom 23. Januar 2002.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird der Oberbürgermeister aufgefordert, mit Blick auf die beabsichtigte Grundsteinlegung im April 2005 städtische Leistungen an folgende Voraussetzungen zu binden:
1.
Ein
Wiederaufbau der Garnisonkirche ist an das Konzept von einem Versöhnungszentrum
als Teil der weltweiten Nagelkreuzgemeinde zu binden. Der Leitsatz „Veränderung
ist möglich“ schließt äußere Brüche im Vergleich zum originalen Vorbild ein,
die tragendes Element des Konzepts sind.
2.
Die
Initiative muss vor Baubeginn den Nachweis einer Finanzierung in Höhe von
mindestens 5 Millionen Euro erbringen.
3.
Eine
finanzielle Beteiligung der Stadt ist auszuschließen.
4.
Der
Wiederaufbau soll, wie im Konzept der Kirche vorgesehen, auf den Turm begrenzt
werden. Über eine künftige Erweiterung auf das Kirchenschiff soll gesondert
entschieden werden.
5.
Die
Stadt fordert die Initiative auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine
Einschränkung der jetzigen Verkehrsführung in der Breiten Straße zu vermeiden.
Deshalb soll der Kirchturm nicht auf dem Originalstandort, sondern in der
jetzigen Straßenflucht errichtet werden.