04.05.2005 - 7.3 Beirat für Suchtprävention/Suchtberatung

Beschluss:
zurückgezogen
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Da sich kein neuer Sachstand ergeben hat (Antrag ist seit August 2004 zurückgestellt, bis die von der Verwaltung zugesagten Zuarbeiten vorliegen), empfiehlt der Ältestenrat die Berichterstattung durch die Verwaltung.

 

Die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller gibt folgende Festlegungen bekannt:

In die Arbeitsgruppen  ‚Suchtprävention’ und ‚Sucht Erwachsene’ sollen noch zu benennende Stadtverordnete, Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Gesundheit und Soziales entsandt werden. Beide Arbeitsgemeinschaften sollen mindestens zweimal jährlich tagen und  im Zusammenhang mit der Organisationsuntersuchung des Bereiches Gesundheitsamt  werde die Einrichtung einer  ½ Stelle für die Suchtkoordination innerhalb des Gesundheitsamtes geprüft.

In den o. g. Fachausschüssen soll die regelmäßige Berichterstattung erfolgen; angestrebt werde  die Gewinnung eines Mitgliedes des Ausschusses für Bildung und Sport zur Mitwirkung in diesen Arbeitsgruppen.

 

Die Stadtverordnete Dr. Müller erklärt namens der Fraktion PDS, dass dies den Vorstellungen der Antragstellerin entspreche und die DS 04/SVV/0357 damit erledigt sei.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beirat für Suchtprävention/-beratung unter Leitung der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz zu bilden.

Die im Suchtkonzept der Stadtverwaltung Potsdam 2004 dargestellten Maßnahmen und Ziele sind kontinuierlich fortzuschreiben und fachlich zu begleiten. Gleichzeitig hat der Beirat eine Kontrollfunktion gegenüber den handelnden Personen und/oder Vereinen auszuüben. Dem fachlich zuständigen Ausschuss für Soziales und Wohnen ist ein entsprechender Besetzungsvorschlag des zu bildenden Beirates auf seiner Sitzung im Mai 2004 von der Verwaltung vorzulegen.

 

Dem Ausschuss für Soziales und Wohnen ist jährlich über den Stand der Umsetzung der Handlungsmaximen im Bereich Suchtprävention/Suchtberatung Bericht zu erstatten. Die erforderliche finanzielle Absicherung der Aufgaben des Beirates ist in den Haushaltsplänen ab 2005 durch eine eigenständige Haushaltsstelle zu gewährleisten.