04.05.2005 - 7.3 Beirat für Suchtprävention/Suchtberatung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 04.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- zurückgezogen
Da sich
kein neuer Sachstand ergeben hat (Antrag ist seit August 2004 zurückgestellt,
bis die von der Verwaltung zugesagten Zuarbeiten vorliegen), empfiehlt der
Ältestenrat die Berichterstattung durch die Verwaltung.
Die
Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E.
Müller gibt folgende Festlegungen bekannt:
In
die Arbeitsgruppen
‚Suchtprävention’ und ‚Sucht Erwachsene’ sollen noch zu benennende
Stadtverordnete, Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für
Gesundheit und Soziales entsandt werden. Beide Arbeitsgemeinschaften sollen
mindestens zweimal jährlich tagen und
im Zusammenhang mit der Organisationsuntersuchung des Bereiches
Gesundheitsamt werde die
Einrichtung einer ½ Stelle für die
Suchtkoordination innerhalb des Gesundheitsamtes geprüft.
In den o. g. Fachausschüssen soll die regelmäßige Berichterstattung erfolgen; angestrebt werde die Gewinnung eines Mitgliedes des Ausschusses für Bildung und Sport zur Mitwirkung in diesen Arbeitsgruppen.
Die
Stadtverordnete Dr. Müller erklärt namens der Fraktion PDS, dass dies den
Vorstellungen der Antragstellerin entspreche und die DS 04/SVV/0357
damit erledigt sei.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beirat für Suchtprävention/-beratung
unter Leitung der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und
Umweltschutz zu bilden.
Die im
Suchtkonzept der Stadtverwaltung Potsdam 2004 dargestellten Maßnahmen und Ziele
sind kontinuierlich fortzuschreiben und fachlich zu begleiten. Gleichzeitig hat
der Beirat eine Kontrollfunktion gegenüber den handelnden Personen und/oder
Vereinen auszuüben. Dem fachlich zuständigen Ausschuss für Soziales und Wohnen
ist ein entsprechender Besetzungsvorschlag des zu bildenden Beirates auf seiner
Sitzung im Mai 2004 von der Verwaltung vorzulegen.
Dem
Ausschuss für Soziales und Wohnen ist jährlich über den Stand der Umsetzung der
Handlungsmaximen im Bereich Suchtprävention/Suchtberatung Bericht zu erstatten.
Die erforderliche finanzielle Absicherung der Aufgaben des Beirates ist in den
Haushaltsplänen ab 2005 durch eine eigenständige Haushaltsstelle zu
gewährleisten.