04.05.2005 - 7.18 Zwangsräumungen von Wohnraum
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.18
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 04.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Ausschuss
für Gesundheit und Soziales hat die Vorlage abgelehnt.
Die Fraktion
PDS hat einen Änderungsantrag eingebracht, der vom Stadtverordneten
Krause erläutert wird und der folgenden Wortlaut hat:
In Abänderung des Antrages der Fraktion Die Andere möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
1. Im Hinblick auf die gegenwärtige
Praxis der Landeshauptstadt Potsdam bei der Hilfe und Unterstützung für
Personen, die von gerichtlichen
Wohnungsräumungsverfahren (einschließlich Zwangsräumungen) betroffen sind, wird
der Oberbürgermeister beauftragt, zu überprüfen:
a)
ob die jeweils
vorgesehenen Maßnahmen im vollen
Umfang den aktuellen Anforderungen entsprechen, durchgängig angewendet werden
und inwieweit sie der Ergänzung
bzw. Änderung bedürfen,
b) ob und inwieweit durch
entsprechende Verwaltungsvorschriften die Durchführung/Anwendung dieser
Maßnahmen im erforderlichen Maße verbindlich für das Verwaltungshandeln im
Einzelnen geregelt ist;
insbesondere sollte in diesem Zusammenhang erwogen werden, in welchen Fällen
und mit welcher Aufgabenstellung die Teilnahme von Vertretern der Stadtverwaltung
an Terminen der Zwangsräumung von Wohnraum erforderlich ist.
2. Darüber
hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, das bestehende Konzept der
Landeshauptstadt Potsdam zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (DS 03/SVV/203) auf
seine Wirksamkeit und Ergänzungsbedürftigkeit zu überprüfen.
3. Über die
Prüfergebnisse und Änderungsvorschläge zu bestehenden Beschlüssen ist die
Stadtverordnetenversammlung bis zu ihrer Sitzung im September 2005 zu
informieren.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Kruschat beantragt namens der Antragstellerin Fraktion Die
Andere anschließend über den Antrag in der ursprünglichen Textfassung und
diesen Änderungsantrag alternativ abzustimmen.
Nachdem sich das Präsidium zu diesem Antrag verständigt hat, weist die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau B. Müller auf den § 18 Abs. 6 der Geschäftsordnung hin, wonach zuerst über den Antrag abzustimmen ist, der die gegenwärtige Situation am meisten verändert – in diesem Falle über den Änderungsantrag der Fraktion PDS.
Abstimmung:
Die von
der Fraktion PDS beantragte Änderung der DS 05/SVV/0208 wird
mit 21
Ja-Stimmen,
bei 23
Nein-Stimmen abgelehnt.
Nach
der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes merkt der Stadtverordnete Kruschat,
Fraktion Die Andere, an, dass von der Sitzungsleitung zu seinem Antrag keine
Rede dafür und dagegen zugelassen wurde, keine Abstimmung seines
Geschäftsordnungsantrages erfolgte und die Abstimmung eigentlich nicht gültig
sei.
Die
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller weist darauf hin,
dass gem. § 13 der
Geschäftsordnung eine alternative Abstimmung nicht möglich sei.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Bei Zwangsräumungen von Wohnungen, die durch das Amtsgericht dem Sozialamt Potsdam angezeigt wurden, soll ein Mitarbeiter des Sozialamtes Potsdam beim Räumungstermin anwesend sein, sofern nicht vorher die Sicherung von Ersatzwohnraum verbindlich erfolgt ist.
2. Darüber hinaus
wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Sicherung gegen Obdachlosigkeit
auszubauen. Dazu sind die verschiedenen freien Träger im Bereich Soziales
einzubeziehen. Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu bis zur Sitzung im
August 2005 ein Konzept vorzulegen.
3. Bei von
Zwangsräumung Bedrohten soll der Sozialermittler eingesetzt werden, um
festzustellen – sofern dies nicht über die übliche Kontaktaufnahme abgesichert
werden kann -, ob die Betroffenen überhaupt in der Lage und Verfassung sind, sich
selbst zu helfen.