04.05.2005 - 7.18 Zwangsräumungen von Wohnraum

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat die Vorlage abgelehnt.

 

Die Fraktion PDS hat einen Änderungsantrag eingebracht, der vom Stadtverordneten Krause erläutert wird und der folgenden Wortlaut hat:

 

In Abänderung des Antrages der Fraktion Die Andere möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

 

1.       Im Hinblick auf die gegenwärtige Praxis der Landeshauptstadt Potsdam bei der Hilfe und Unterstützung für Personen,  die von gerichtlichen Wohnungsräumungsverfahren (einschließlich Zwangsräumungen) betroffen sind, wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu überprüfen:

 

a)      ob die  jeweils vorgesehenen Maßnahmen  im vollen Umfang den aktuellen Anforderungen entsprechen, durchgängig angewendet werden und inwieweit sie  der Ergänzung bzw. Änderung  bedürfen,

 

b)   ob und inwieweit durch entsprechende Verwaltungsvorschriften die Durchführung/Anwendung dieser Maßnahmen im erforderlichen Maße verbindlich für das Verwaltungshandeln im Einzelnen geregelt  ist; insbesondere sollte in diesem Zusammenhang erwogen werden, in welchen Fällen und mit welcher Aufgabenstellung die Teilnahme von Vertretern der Stadtverwaltung an Terminen der Zwangsräumung von Wohnraum erforderlich ist.

 

2.       Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, das bestehende Konzept der Landeshauptstadt Potsdam zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (DS 03/SVV/203) auf seine Wirksamkeit und Ergänzungsbedürftigkeit zu überprüfen.

 

3.       Über die Prüfergebnisse und Änderungsvorschläge zu bestehenden Beschlüssen ist die Stadtverordnetenversammlung bis zu ihrer Sitzung im September 2005 zu informieren.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kruschat beantragt namens der Antragstellerin Fraktion Die Andere anschließend über den Antrag in der ursprünglichen Textfassung und diesen Änderungsantrag alternativ abzustimmen.

 

 

Nachdem sich das Präsidium zu diesem Antrag verständigt hat, weist die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau B. Müller auf den § 18 Abs. 6 der Geschäftsordnung hin, wonach zuerst über den Antrag abzustimmen ist, der die gegenwärtige Situation am meisten verändert – in diesem Falle über den Änderungsantrag der Fraktion PDS.

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion PDS beantragte Änderung der DS 05/SVV/0208 wird

 

mit 21 Ja-Stimmen,

bei 23 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Nach der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes merkt der Stadtverordnete Kruschat, Fraktion Die Andere, an, dass von der Sitzungsleitung zu seinem Antrag keine Rede dafür und dagegen zugelassen wurde, keine Abstimmung seines Geschäftsordnungsantrages erfolgte und die Abstimmung eigentlich nicht gültig sei.  

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller weist darauf hin, dass  gem. § 13 der Geschäftsordnung eine alternative Abstimmung nicht  möglich sei.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Bei Zwangsräumungen von Wohnungen, die durch das Amtsgericht dem Sozialamt Potsdam angezeigt wurden, soll ein Mitarbeiter des Sozialamtes Potsdam beim Räumungstermin anwesend sein, sofern nicht vorher die Sicherung von Ersatzwohnraum verbindlich erfolgt ist.

 

2.       Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Sicherung gegen Obdachlosigkeit auszubauen. Dazu sind die verschiedenen freien Träger im Bereich Soziales einzubeziehen. Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu bis zur Sitzung im August 2005 ein Konzept vorzulegen.

 

3.       Bei von Zwangsräumung Bedrohten soll der Sozialermittler eingesetzt werden, um festzustellen – sofern dies nicht über die übliche Kontaktaufnahme abgesichert werden kann -, ob die Betroffenen überhaupt in der Lage und Verfassung sind, sich selbst zu helfen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 20 Ja-Stimmen,

bei 25 Nein-Stimmen abgelehnt.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=2117&TOLFDNR=26343&selfaction=print