04.05.2005 - 8.18 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller schlägt anschließend vor, die Tagesordnungspunkte 8.18 bis 8.22 gemeinsam einzubringen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der DS 05/SVV/0316,  DS 05/SVV/0317, DS 05/SVV/0318, DS 05/SVV/0319 und  DS 05/SVV/0320  in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

 

Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion PDS, beantragt, die  DS 05/SVV/0317 ebenfalls in den Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz zu überweisen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der o. g. DS in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und der DS 05/SVV/0317 ebenfalls in den Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.  Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.54 B „Nördliche Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gebilligt.

 

2.  Der Bebauungsplan Nr.66 B „Nördliche Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Anlagen zur Vorlage