04.05.2005 - 8.18 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.18
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 04.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller schlägt anschließend
vor, die Tagesordnungspunkte 8.18 bis 8.22 gemeinsam einzubringen.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung der DS 05/SVV/0316, DS 05/SVV/0317, DS 05/SVV/0318, DS 05/SVV/0319 und DS 05/SVV/0320 in den Ausschuss für Stadtplanung
und Bauen.
Der
Stadtverordnete Jäkel, Fraktion PDS, beantragt, die DS 05/SVV/0317 ebenfalls in den Ausschuss für Ordnung und
Umweltschutz zu überweisen.
Abstimmung:
Die Überweisung
der o. g. DS in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und der DS
05/SVV/0317 ebenfalls in den Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan
Nr.54 B „Nördliche Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr.66 B „Nördliche
Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
Anlagen zur Vorlage
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