04.05.2005 - 8.11 Begrenzung der Kosten Freizeitbad
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.11
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 04.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion PDS
eingebracht.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis, beantragt die Überweisung in
den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
16 Ja-Stimmen,
bei
26 Nein-Stimmen abgelehnt.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete
Friederich, Fraktion CDU, beantragt die Überweisung in den
Hauptausschuss.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 05/SVV/0289 in den Hauptausschuss wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
zahlreichen Gegenstimmen
und
einigen Stimmenthaltungen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen,
-
dass
der vorgesehene Kostenrahmen in Höhe von 31,5 Mio Euro für ein Freizeitbad am
Brauhausberg als Höchstgrenze betrachtet und nicht überschritten wird,
-
dass
die Schwimmhalle am Brauhausberg solange genutzt werden kann, bis das
Freizeitbad mit 50-Meterbahnen nutzbar ist.