04.05.2005 - 8.11 Begrenzung der Kosten Freizeitbad

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion PDS eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 16 Ja-Stimmen,

bei 26 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Friederich, Fraktion CDU, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0289 in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen,

 

-          dass der vorgesehene Kostenrahmen in Höhe von 31,5 Mio Euro für ein Freizeitbad am Brauhausberg als Höchstgrenze betrachtet und nicht überschritten wird,

 

-          dass die Schwimmhalle am Brauhausberg solange genutzt werden kann, bis das Freizeitbad mit 50-Meterbahnen nutzbar ist.