04.05.2005 - 5.17 Kulturhauptstadt GmbH

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Frage wird vom Oberbürgermeister Herrn Jakobs beantwortet.

 

 

 

Gemäß  § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung sind die nachfolgenden Anfragen (Tagesordnungspunkt 5.5, 5.18 bis 5.26 sowie 5.28) schriftlich  vom Oberbürgermeister  bis zum 11.05.2005 zu beantworten:

 

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