04.05.2005 - 8.35 Aufstellungsbeschluss zur 2. (förmlichen) Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.35
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 04.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die
Überweisung der DS 05/SVV/0356 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld, Teilbereich nördliche Ricarda-Huch-Str.“
ist im Teilbereich in einem 2. (förmlichen) Änderungsverfahren gem. § 1 Abs. 8
BauGB zu ändern (s. Anlage 1).
2.
Das
Bebauungsplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s.
Anlage 2).
3.
Vor
Herbeiführung des Auslegungsbeschlusses ist eine gutachterliche Bewertung der
Verträglichkeit weiterer großflächiger Nahversorgungseinrichtungen für das
Wohngebiet insgesamt und der Auswirkungen auf das bestehende Wohngebietszentrum
vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
283,5 kB
|