01.06.2005 - 4.16 Begrenzung der Kosten Freizeitbad
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 01.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:22
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der
Hauptausschuss hat die Behandlung der Vorlage zurückgestellt mit der Maßgabe,
dass die Stadtverordnetenversammlung den Hauptausschuss zur Beschlussfassung
ermächtigt (Behandlung in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.06.2005).
Abstimmung:
Die abschließende
Behandlung der DS 05/SVV/0289 im Hauptausschuss wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen,
-
dass
der vorgesehene Kostenrahmen in Höhe von 31,5 Mio Euro für ein Freizeitbad am
Brauhausberg als Höchstgrenze betrachtet und nicht überschritten wird,
-
dass
die Schwimmhalle am Brauhausberg solange genutzt werden kann, bis das
Freizeitbad mit 50-Meterbahnen nutzbar ist.