01.06.2005 - 4.16 Begrenzung der Kosten Freizeitbad

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Hauptausschuss hat die Behandlung der Vorlage zurückgestellt mit der Maßgabe, dass die Stadtverordnetenversammlung den Hauptausschuss zur Beschlussfassung ermächtigt (Behandlung in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.06.2005).

 

Abstimmung:

Die abschließende Behandlung der DS 05/SVV/0289 im Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen,

 

-          dass der vorgesehene Kostenrahmen in Höhe von 31,5 Mio Euro für ein Freizeitbad am Brauhausberg als Höchstgrenze betrachtet und nicht überschritten wird,

-          dass die Schwimmhalle am Brauhausberg solange genutzt werden kann, bis das Freizeitbad mit 50-Meterbahnen nutzbar ist.

 

 

 

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