01.06.2005 - 3.10 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt die Rücküberweisung der Vorlage an die Verwaltung.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel  beantragt als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen die Rücküberweisung  der Vorlage an die Verwaltung zur Überarbeitung und Präzisierung der Planungsziele.

 

Abstimmung:

Die Rücküberweisung der DS 05/SVV/0302 an die Verwaltung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 103 „ Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage