01.06.2005 - 3.17 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97 '...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.17
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 01.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:22
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit Änderungen in der
Begründung zugestimmt.
Die
gesamte Anlage wurde den Stadtverordneten als Austauschblätter ausgereicht.
Zu den
finanziellen Auswirkungen gibt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen
Frau Dr. v. Kuick-Frenz folgende redaktionelle Änderungen bekannt:
Der 1.
Absatz lautet wie folgt:
Finanzielle Auswirkungen für den
städtischen Haushalt durch die Umsetzung des Bebauungsplans entstehen nicht
unmittelbar. Städtische Kosten werden erst dann erforderlich, wenn die
vorgesehene Erweiterung des Freiraumes zwischen der nördlich und südlich an die
Großbeerenstraße angrenzende Bebauung anhand konkreter Planungen umgesetzt
wird.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 97 „Großbeerenstraße / Neuendorfer
Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 2) sowie
2.
Änderung des Flächennutzungsplans „Bereich Großbeerenstraße
(Bahnhofstraße)“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Großbeerenstraße
/ Neuendorfer Straße“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und deren
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 3).
Anlagen zur Vorlage
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1
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123 kB
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3,1 MB
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3
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1,2 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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28 kB
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