01.06.2005 - 3.17 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97 '...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit Änderungen in der Begründung zugestimmt.

Die gesamte Anlage wurde den Stadtverordneten als Austauschblätter ausgereicht.

 

Zu den finanziellen Auswirkungen gibt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz folgende redaktionelle Änderungen bekannt:

Der 1. Absatz lautet wie folgt:

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung des Bebauungsplans entstehen nicht unmittelbar. Städtische Kosten werden erst dann erforderlich, wenn die vorgesehene Erweiterung des Freiraumes zwischen der nördlich und südlich an die Großbeerenstraße angrenzende Bebauung anhand konkreter Planungen umgesetzt wird.

 

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 97 „Großbeerenstraße / Neuendorfer Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 2) sowie

 

2.  Änderung des Flächennutzungsplans „Bereich Großbeerenstraße (Bahnhofstraße)“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Großbeerenstraße / Neuendorfer Straße“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 3).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen