01.06.2005 - 5.37 Gestaltungssatzung "Nauener Vorstadt"

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung und Umweltschutz.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0424 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Nauener Vorstadt – Gestaltungssatzung „Nauener Vorstadt“ – gemäß  § 81 Abs. 1, Satz 1, Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)      (s. Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage