01.06.2005 - 5.7 Vermögensveräußerungen der neuen Ortsteile

Beschluss:
abgelehnt
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Kaminski  namens der Fraktion PDS eingebracht.

 

Entsprechend den Hinweisen des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner gelte auf Bitte des Verfassungsgerichtes die so genannte Wohlverhaltensklausel; auf der anderen Seite seien die in den Eingliederungsverträgen enthaltenen Regelungen verbindlich. Die Formulierung „ausschließlich Investitionen in den neuen Ortsteilen für weitere 10 Jahre“ halte er für bedenklich und führt als Beispiel an, dass der Erlös des Verkaufes eines Grundstückes in Babelsberg auch nicht ausschließlich für Babelsberg eingesetzt werden könne. Des Weiteren verweist Herr Exner auf die Haushalssituation hin; man sei gehalten, alle Mehreinnahmen die im Vermögenshaushalt erzielt werden für den Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge einzusetzen. Im Übrigen sei dies stadtpolitisch keine Perspektive, solche Beschränkungen miteinander zu vereinbaren.

 

Nach 5 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Näder, Fraktion CDU, beantragt den ‚Schluss der Debatte’.

 

Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam räumt den neuen Ortsteilen die Möglichkeit ein, Erlöse aus Vermögensveräußerungen der neuen Ortsteile ausschließlich für Investitionen in den neuen Ortsteilen zu verwenden. Diese Regelung gilt nach Ablauf der Übergangsregelungen für weitere 10 Jahre fort.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 19 Ja-Stimmen,

und 25 Nein-Stimmen abgelehnt.