01.06.2005 - 5.7 Vermögensveräußerungen der neuen Ortsteile
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 01.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:22
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Kaminski namens der Fraktion PDS eingebracht.
Entsprechend
den Hinweisen des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner
gelte auf Bitte des Verfassungsgerichtes die so genannte Wohlverhaltensklausel;
auf der anderen Seite seien die in den Eingliederungsverträgen enthaltenen
Regelungen verbindlich. Die Formulierung „ausschließlich Investitionen in den
neuen Ortsteilen für weitere 10 Jahre“ halte er für bedenklich und führt als
Beispiel an, dass der Erlös des Verkaufes eines Grundstückes in Babelsberg auch
nicht ausschließlich für Babelsberg eingesetzt werden könne. Des Weiteren
verweist Herr Exner auf die Haushalssituation hin; man sei gehalten, alle
Mehreinnahmen die im Vermögenshaushalt erzielt werden für den Abbau der
aufgelaufenen Fehlbeträge einzusetzen. Im Übrigen sei dies stadtpolitisch keine
Perspektive, solche Beschränkungen miteinander zu vereinbaren.
Nach 5
Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Näder, Fraktion CDU, beantragt den ‚Schluss der Debatte’.
Nachdem
sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Stimmenthaltungen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Landeshauptstadt Potsdam räumt den neuen Ortsteilen die Möglichkeit ein, Erlöse
aus Vermögensveräußerungen der neuen Ortsteile ausschließlich für Investitionen
in den neuen Ortsteilen zu verwenden. Diese Regelung gilt nach Ablauf der
Übergangsregelungen für weitere 10 Jahre fort.