01.06.2005 - 5.49 Anträge nach § 45 der Straßenverkehrsordnun...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Kruschat namens der Fraktion Die Andere eingebracht und anschließend in den Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz überwiesen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

- Die Anträge sind statistisch zu erfassen nach Antragsgegenstand, Ort, Zeit und Entscheidung.

 

- Als Orientierungsgrundlage für die Stadtverwaltung ist nicht mehr die "Vorläufige Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (6.11.1981)" heranzuziehen, sondern die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16.BImSchV).