01.06.2005 - 5.31 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Ordnung und Umweltschutz sowie für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0419 in die Ausschüsse für Ordnung und Umweltschutz sowie für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Nördliche Vorstädte - Bornstedt“ wird   gemäß  § 81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

 

2.      Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich südlich des Weissen Sees und Jungfernsees sowie westlich des Tiefen Sees und der Havel sowie nördlich des Park Sanssouci und Hegelallee sowie  östlich der Amundsenstraße  erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).

 

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Anlagen zur Vorlage