31.08.2005 - 3.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt. Der Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz hat die Vorlage (4/4/1) abgelehnt.

Der Jugendhilfeausschuss hat den Bedarf an Kita-Plätzen in diesem Planungsraum bestätigt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 103 „ Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
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Abstimmungsergebnis:

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Anlagen zur Vorlage