31.08.2005 - 3.3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 Bert...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 31.08.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.
Der
Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz hat die Vorlage abgelehnt.
Der
Jugendhilfeausschuss hat einstimmig den Bedarf an Kita-Plätzen in diesem
Planungsraum bestätigt.
Antrag zur
Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Kutzmutz beantragt namens der Fraktion PDS die Rücküberweisung der Beschlussvorlage an die Verwaltung, verbunden mit dem Auftrag an den Oberbürgermeister, zu prüfen, ob in dem Sozialraum ein unbebautes, sich nicht in städtischem Eigentum befindliches Grundstück für den Bau der Kita geeignet und durch die Stadt zu erwerben ist.
Abstimmung:
Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird
mit 17 Ja-Stimmen
und 22 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 60
„Bertinistraße“ und zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend
Anlagen 1, 1a und 1b entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
3. Die
10. Änderung des Flächennutzungsplans „Bertinistraße“ wird beschlossen (s.
Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
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4,4 MB
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Anlagen
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