31.08.2005 - 3.12 Gestaltungssatzung Jägervorstadt

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung und Umweltschutz haben der Vorlage – einschließlich den Austauschseiten (Seiten  5, 6,7, 8 und  Anlage zur Gestaltungssatzung / Räumlicher Geltungsbereich der Satzung);  mit redaktionellen Änderungen des Satzungstextes zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Jägervorstadt – Gestaltungssatzung „Jägervorstadt“ – gemäß  § 81 Abs. 1, Satz 1, Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)      (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen